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03.07.2014 , 13:33 Uhr
na ihrer zeilen sagen vorallem, dass sie agambens buch nicht gelesen haben. sein text hat zwar anlass und geschichtlich-juristische herleitung, zielt aber in der hauptsache darauf ab, dass in allen europäischen ländern der staatlich "verordnete" ausnahmezustand juristisch eingeführt wurde in die jeweilige landesgesetzgebung in der zeit zwischen dem ende des ersten und dem ende des zweiten weltkriegs. d.h. mit anderen worten: was in der ohlauerstraße möglich ist, ist gesetzlich spätestens seit 1949/1953/1977 in der BRD möglich ...
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