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03.07.2014 , 10:58 Uhr
Fracking, als Verfahren, muss generell verboten werden. Das Beispiel Niedersachsen zeigt, wie es leider durch Umdefinition aufgeweicht und legitimiert wird. Und so wird es auch durch diese Bundesratsinitiative geschehen. Gasbohren durch FRACKING – selbst mit "ungefährlichen Substanzen" – bleibt giftig und schließt einen Grundwasserschutz aus...
FRACKING zersprengt mit dem Druck von Millionen Litern Wasser + Lösungsmitteln den Felsen und kann dort unten giftige Stoffe wie Arsen, Blei, Quecksilber und auch Radium aus dem Boden herauslösen. Das somit vergiftete Flow-Wasser verbleibt zu 40 bis 80% in Bohrloch und Gestein – für immer und ewig. Man nennt das "Ewigkeitslasten".
FRACKING selbst eröffnet mit seinem Bohrgang den Weg für giftige Stoffe nach oben. Und zwar durch den unsicheren Spalt zwischen Fels und Verrohrung. Dort, wo der "sichere Dichtungs-Zement" der Halliburton Spezialisten (s. Golf von Mexiko) mit Sicherheit irgendwann schrumpfen und bröseln wird! Hier kann in der Ewigkeit ein höchst „unnatürlicher“ Steigleiter für Flüssigkeiten und auch Gas entstehen, für alle Stoffe, die sich einen Weg nach oben Richtung Trinkwasser suchen könnten!
FRACKING kann zudem Erbeben auslösen z.B. durch "Verpressen" des giftigen Flow-Wassers in den Erdboden z.B. in Salzkavernen. Dieses Verfahren ist nicht "sicher" zu bekommen und stellt absehbar eine Katastrophe für unser Trinkwasser und auch für das Klima da – zB. durch unkontrollierbares Ausgasen... die "Ewigkeitslasten" durch FRACKING sind nicht kalkulierbar
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