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11.11.2020 , 07:31 Uhr
Es gibt kein Harz IV für Geschäftsführer eines Unternehmens das durch Harz IV keine Aufträge mehr hat. Ich kann es Beweisen. Die Richterin am Sozialgericht Köln sagt, das ein Unternehmen erst Insolvenz anmelden muss und der Unternehmer über keine Mittel mehr verfügen darf, dann steht ihm die Grundsicherung zu.
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