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22.09.2020 , 21:11 Uhr
Mir ist es ebenso unverständlich wie Ihnen, Bibi. Das einzig Unstrittige ist doch die fehlende Evidenz der unbedingten, grenzenlosen Gefährlichkeit. Zugleich gibt es für bestimmte Betroffene gravierende Auswirkungen. Aber beides ist nicht trennscharf. Es herrscht allerdings auch sicherlich kein Zustand wie nach dem 2. Weltkrieg. Weder in Thüringen, noch in Bayern. Weshalb kann jetzt ein Teil der Gemeinschaft beanspruchen, dem anderen vorzuschreiben, er hätte etwas nachzuweisen?
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