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01.03.2016 , 14:46 Uhr
Ich bin da ein Extrembeispiel an Empathie: Ich musste schon beim Lesen des Artikel dreimal Gähnen und jetzt, wo ich davon schreibe, schon wieder ^^
zum Beitrag30.05.2014 , 09:20 Uhr
hoffentlich findet die Härtefallkommission eine Lösung. Die Freizügigkeitsrichtlinie dürfte hier allerdings keine Rolle spielen, denn die gilt nur für Unionsbürger, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, und deren Familienangehörigen. Sie gilt damit nicht für die ausländischen Familienangehörigen von Deutschen, die in Deutschland leben.
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