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07.09.2020 , 21:08 Uhr
Wenn ein gewalttätiger Rassist sich aus heutiger Perspektive als damals "leicht rechts" einschätzt, folgt daraus, dass es sich um einen aktuellen, mindestens "normal" Rechten handelt, aus seiner verdrehten Einordnungskategorie also um einen waschechten Faschisten. Bei Faschisten hilft aufgrund ihres genuinen autoritären Charakters keine Form von Appeasement. Daher sollte das Gericht die Höchststrafe verhängen. Ist die einzige Sprache, die solch maximal menschen- und lebensfeindlichen Arschlöcher - manchmal - verstehen.
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