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19.05.2020 , 22:06 Uhr
Hermann Heußner war in der Tat ein großartiger Richter. Ich würde ihn aber eher als „Durchsetzer“ des RiSB bezeichnen, denn als Erfinder. Die Anerkennung des RiSB durch das BVerfG 1983 war das Ergebnis eines 12-jährigen juristischen Diskurses begonnen durch Prof. Wilhelm Steinmüller 1971. Mit Heußner hatten die Befürworter jedoch einen starken Verbündeten im BVerfG. Musste heute auch an ihn denken.
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