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20.04.2020 , 16:04 Uhr
Liebe taz-Mitarbeiter,
mit Interesse las ich den Artikel "Das hört nicht einfach auf". In der Tat haben Mißbrauchs- und Gewaltopfer große Schwierigkeiten, die ihnen zustehende Rechte durchzusetzen.
Das OEG ist aus dem BVG entstanden. Das merkt man ihm bis heute an. Viele Opfer schweigen jahre- oder jahrzehntelang, bis sie arbeitsunfähig geworden sind. Dann einen Anspruch auf eine eventuelle Opferentschädigung durchzusetzen ist in vielen Fällen unmöglich.
Selbst wenn Täter angezeigt und verurteilt wurden, wehren sich die Entsprechenden Landesverbände der Bundesländer mit Klauen und Zähnen, den Opfern die ihnen zustehenden Leistungen zu bewilligen.
Gutachter werden beauftragt, deren letzte Weiterbildung im Bereich Psycho-Traumatologie in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stattfand, wenn überhaupt; mit an den Haaren herbeigezogenen Vermutungen ohne Vollbeweise werden Renten abgebügelt. Saubere Fallbearbeitung- Fehlanzeige.
Es ist viel einfacher, diese Menschen in die volle EM-Rente zu schicken. Die gebrochenen Erwerbsbiographien schufen keine auskömmlichen Rentenanwartschaften, oft bestand jahrelange Erwerbseinkommenslosigkeit, so daß der Gang zum Sozialamt in sehr vielen Fällen unvermeidlich ist.
Kurzum, das gesamte Leben dieser Kinder und Jugendlichen wird durch den Mißbrauch und die Gewalt zerstört.
Ich schätze grob, daß etwa 200.000 EM-Rentner und Harzt IV-Bezieher Opfer sexuellen Mißbrauchs wurden- sie werden nur nicht anerkannt. Oder sie schweigen immer noch- aus Scham.
Dieses Thema muß endlich breite Öffentlichkeit erfahren!
P.S.: Von der "bundesweiten Zeitzeugenbörse" habe ich noch nichts gehört/gelesen. Könnten Sie mir Infos zukommen lassen?
Vielen Dank!
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