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06.04.2020 , 19:59 Uhr
Anspucken ist immer als Beleidigung strafbar. Wenn zusätzlich irgendwie durch Äußerungen oder bestimmtes Verhalten der Eindruck hervorgerufen wird, dass man mit Corona infiziert ist und dann jemanden anspuckt könnte das unter Umständen als Vortäuschung einer Straftat strafbar sein. Und diese wird bestraft wie die vorgetäuschte Straftat selbst.
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