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15.05.2024 , 12:36 Uhr
Achtung Feinheiten: "Im Zweifel für den Angeklagten" bedeutet nicht, dass das Gericht Zweifel haben soll oder muß. Es gibt nur vor, wie zu verfahren ist, falls tatsächlich Zweifel bestehen. Könnte also sein, dass in diesem Fall einfach keine Zweifel bestanden, und hier kommt dann halt doch ins Spiel, was Höcke an anderer Stelle gesagt hat oder was man ihm aufgrund seiner unzweifelhaften politischen Haltung zutraut. Denn natürlich bleibt nicht außer Betracht, dass man Höcke bereits seit Jahren gerichtsfest einen Faschisten nennen darf.
zum Beitrag02.12.2022 , 12:39 Uhr
Man kann die deutsche Filmindustrie als Musterbeispiel heranziehen, wie sowas laufen würde. Dort ist genau diese Art von Flexibilisierung, die hier gefordert wird, längst gegeben, und zwar ganz offiziell und mit Tarifvertrag von ver.di. Die Folge ist, dass nahezu unbegrenzte Arbeitszeiten möglich und alltäglich sind, da zum Einen die Ausnahmen für die Arbeitszeitbegrenzung im Tarifvertrag so schwammig und weitgehend sind, dass sie quasi immer irgendwie greifen, zum Anderen rechtfertigt der ver.di-Tarifvertrag (!) die verlängerte Arbeitszeit damit, dass dieser Zustand ja nicht 52 Wochen im Jahr bestehe. Damit ist dann das gesetzliche "Günstigkeitsprinzip" erfüllt - und klar, es ist alles freiwillig. Niemand kann formal zu solch langen Arbeitszeiten gezwungen werden - theoretisch.
zum Beitrag19.02.2020 , 10:32 Uhr
Endlich redet mal Jemand Klartext. Es ist in jeder Hinsicht verantwortungslos und eine einzige Schande, was sich die CDU in dieser Sache bisher geleistet hat.
zum Beitrag31.01.2020 , 13:51 Uhr
Leider hat die Autorin da was durcheinandergebracht, bzw. ist einem Trugschluss aufgesessen, und leitet insofern auch ihre Bewertung aus diesem Trugschluss ab: "Kann man eine Bewegung als Marke anmelden?" Nein, kann man natürlich nicht. Was man kann, und nur das ist hier geschehen: einen Namen, Begriff, Slogan (ggf. inkl. optischem Erscheinungsbild) als Marke eintragen lassen, zusammen mit Angaben dazu, für welches Produkt oder Dienstleistung der Markenschutz beansprucht werden soll. Im aktuellen Fall kann man sich diese Angaben hier anschauen: euipo.europa.eu/eS...ademarks/018171377
zum Beitrag30.01.2020 , 16:36 Uhr
"Also doch eine gute Idee? Geht so." Das ist eine sehr gute und sehr kluge Idee, denn "...inhaltlich klare Kante zu zeigen" wird dadurch ja nicht ausgeschlossen. Aber wer Inhaber einer eingetragenen Marke ist, kann damit nicht nur verhindern, dass der geschützte Begriff durch Dritte zweckentfremdet wird, sondern verhindert auch, dass jemand Drittes den Begriff als Marke einträgt, und einem selbst dann den Gebrauch dieses Begriffs verbietet. Thunberg hat also zunächst sichergestellt, dass nicht z.B. Herr Kaeser von Siemens sich "Fridays for Future" schützen lässt, um der Bewegung rechtmäßig verbieten zu können, sich so zu nennen. Oder, noch brisanter: Donald Trump hat einen Teil seines Vermögens damit "verdient", Markenzeichen eintragen zu lassen, um Dritte dafür abzukassieren, dass diese die von ihm geschützten Begriffe verwenden dürfen. Wäre doch naheliegend, dass er dasselbe mit dem Begriff "Fridays for Future" tut, um jener Greta Thunberg, die ihm regelmäßig die Show stiehlt, auf dem Rechtsweg einen Riegel vorschieben zu können. Also: gut gemacht, Greta!
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