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17.01.2020 , 17:36 Uhr
Ich bin ein klein wenig Überrascht von den geringen gesetzlichen Reaktionen der Polizei. Wenn die Nazis dort in vollem Ornat auflaufen, dürfte das doch den Straftatbestand der Verwendung verbotener Symbole erfüllen. Oder wie ist es mit erteilung von Platzverweisen längerer Dauer. Sogar ein verbot der Annäherung an bestimmte Orte oder Personen, kann nach meinem Wissenstand ausgesprochen werden. Klar, das ist denen egal, allerdings wenn Sie das ignorieren ist das erstmal strafbar.
Zu guterletzt: Was, wenn ich zusammen mit ein paar Kumpels dem Nazi einen Gegenbesuch abstatte. Natürlich weiß ich wo er wohnt.... etc.
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