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30.03.2020 , 09:40 Uhr
Naja, aber wenn sie nicht zahlen, müssen sie halt Verzugszinsen zahlen. Und das sind hier sogar 9 % (§ 288 Abs. 1 + 2 BGB). Das kann also wohl nicht die Motivation sein
zum Beitrag26.02.2020 , 12:37 Uhr
Und inwiefern ist es relevant, ob die Politik das Urteil ignoriert, wenn Strafurteile durch Strafgerichte gefällt werden?
zum Beitrag18.11.2019 , 10:13 Uhr
Der Umgang mit einer etwaigen Verfassungswidrigkeit ist doch verblüffend. Jede Person, die länger als zwei Wochen Jura studiert hat, weiß, dass in Jura keineswegs alles klar oder unumstritten ist. Von einer Verfassungswidrigkeit "mit Ansage" kann wohl kaum die Rede sein. Leider kommt es dann in den Medien immer so rüber, als wolle man bewusst gegen die Verfassung verstoßen.
Man sollte sich eher drüber aufregen, dass ein Mietendeckel auf Bundesebene noch nicht verabschiedet wurde.
Die "Herdprämie" ist übrigens auch an der Gesetzgebungskompetenz (bzw. Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung) gescheitert. Da gingen die Juristen im Innenministerium wohl auch nicht von einer "Verfassungswidrigkeit mit Ansage" aus.
Ganz davon abgesehen, dass zB. die Gutachten vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in der Regel einfach schlecht sind.
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