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21.11.2024 , 19:04 Uhr
Wird uns von Ihnen nicht immer eingeredet, es gebe einen Unterschied zwischen dem Staat Israel, seinen handelnden Repräsentaten und den Juden. Weshalb Kritik an Israel und seinen Repräsentanten ja angeblich nicht antisemitisch sei, sagen die Freunde Israels doch immer. Entgegen der Behauptungen der "anderen Seite" in diesen Auseinandersetzungen. Die - angeblich zu unrecht - beklagt, sie werde mit ihrer verechtigten Kritik als Antisemiten diffamiert und mundtot gemacht.
Ihr Kommentar belegt so klar wie selten, dass "Antisemitismus" einfach nur das Totschlagargument für jede Äußerung ist, die Ihnen und Ihresgleichen nicht passt.
Denn Netanjahu wird nicht als Jude gesucht. Sondern als Verantwortlicher für Handlungen, die nach der vorläufigen Auffassung des IStGH Kriegsverbrechen darstellen. Unb die nach eben dieser vorläufigen Auffassung auch nicht von der Verteidigung gegen die Hamas gerechtfertigt sind. Denn der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.
zum Beitrag19.11.2024 , 16:01 Uhr
Sie haben keine Ahnung, aber viel Selbstbewusstsein. Sie zitieren nur die Anforderungen an den Vorsatz. Vorsatz war hier gegeben. Wie auch in den Raserfällen.
Mord wie Totschlag setzen Vorsatz voraus. Mord verlangt aber noch eine besondere Begehungsweise der Tötung. Etwa niedere Beweggründe - was bei Fremdenfeindlichkeit denkbar ist. Da Mord so hart bestraft wird sind die Gerichte aber gehalten, da sehr vorsichtig zu sein. Daher hat man es hier wohl nicht angenommen. Ob Raser deswegen oder wegen des Merkmals der gemeingefährlichen Art der Begehung verurteilt wurden, weiß ich gerade aber nicht.
zum Beitrag15.11.2024 , 11:29 Uhr
In dem Artikel geht es aber nicht um Feminismus. Da geht es drum, dass Frauen jetzt gerne „den Trump“ geben sollten. Das machen die MAGA-Damen aber jetzt schon. Und das mit Erfolg.
Die Autorin meint aber wohl, dass auch die Nicht-MAGA-Damen nun auf den Putz hauen sollten. Und - das interpretiere ich mal rein - der progressiven Sache dienen. Das wird aber nicht funktionieren. Schon deshalb nicht, weil die progressive Seele so verletzlich ist - wer nicht zu 100% die eingebe Position vertritt, wird nicht gewählt. Und natürlich muss immer das ganz große Rad gedreht werden, drunter machen wir es nicht.
Beispiel? Schon MAGA reicht - die Linke hat keinen griffigen Slogan. Für MAGA reicht „Werft alle Trans-Perversen aus den Umkleiden!“. Da sind die Linken schon zerstritten, ob es Transfrauen gibt und streitet dann weiter, was man für diese Personen alles tun müsste. Und an jeder „Abzweigung“ steigen beleidigte Linke aus.
zum Beitrag12.11.2024 , 12:33 Uhr
„Skurril“ ist für mich nur der Wunsch, in die analoge Zeit zurück zu wollen. In der „guten alten Zeit“ (1995 ca.) bin ich in der Innenstadt von Rom in der Rush hour mit einem Wohnmobil rückwärts aus einer Straße wieder rausgefahren, weil die für das Gefährt nicht breit genug war. Stand leider nicht auf der Papierkarte - das so gescholtene digitale Alternative hätte dieses nervenaufreibende Desaster für mich und mindestens ein Dutzend Römer, die vor mir raus fahren mussten, verhindert.
Und wer halt der Meinung ist, als Märtyrer der analogen Welt unter deren ineffizienten Methoden zu leiden, kann das gerne tun. Mir ist auch keine Leistung bekannt, die nur noch digital möglich ist. Gerade die Fahrkarten des HVV lassen sich noch an Automaten ziehen oder im Bus mit der HVV-Karte bezahlen.
zum Beitrag12.11.2024 , 11:58 Uhr
Die Kolumne berüchtigt m. E. nicht hinreichend, dass eine Menge Frauen für den bekennenden „Pussygrabscher“ gestimmt haben. Und vermutlich auch die gleiche Weltsicht haben.
zum Beitrag11.11.2024 , 11:52 Uhr
Ich benutze den Markt häufig und gerne. Denn ich will nicht schnacken, ich will meinen Einkauf erledigen. Und wer das Konzept nicht gut findet, hat noch genug Alternativen.
zum Beitrag26.10.2024 , 14:17 Uhr
Weil die Mutter zum Beispiel im äußeren Bereich einer Großstadt wohnt und in eine 60 km entfernte Kleinstadt pendelt, wo sie schon früh morgens als Ärztin arbeitet. Und ÖPNV (wenn alles ohne Verspätung abläuft) fast 2 h dauern würde und es mit dem Auto - da eine Autobahn in der Nähe ist - es normalerweise unter 45 Minuten dauert.
Es kann sein, dass man da in Zukunft mit Carsharing oder autonomen „Taxen“ arbeiten kann. Aber es erscheint mir ausgeschlossen, dass man sich jemals 4 h plus Verspätung und Sicherheitszuschläge statt 1,5 h antut.
zum Beitrag08.10.2024 , 17:57 Uhr
Wer sind denn „die Reichen“? Ich befürchte, am Ende wird es alle treffen mit einem Einkommen über dem Median. Außerdem: die Besteuerung von Vermögen ist ziemlich komplex. Und meines Erachtens auch nicht nachhaltig - man sollte stets die „Früchte“ besteuern.
Unsinn ist das Argument gegen die Aktienrente. Es geht schließlich um die Abkopplung der Rente von der Zahl der Arbeitnehmer. Und das ist eben eine langfristige Herausforderung. Von daher dürften 1-2 Rentnergenerationen erst mal wenig davon haben. Die Versorgungswerke allerdings fahren damit seit Anfang an gut. Daher ist anzunehmen, dass dies auch bei den allgemeinen Renten so sein kann.
zum Beitrag19.09.2024 , 12:35 Uhr
Ok. Kompromiss: Israel räumt die Siedlungen und behält die notwendige militärische Infrastruktur um die Autonomiebehörde zu unterstützen.
Oder, was mir lieber wäre, das gesamte ehemalige Mandatsgebiet wird zu einem Staat vereint. Da die israelische Seite im Inland siedeln.
zum Beitrag28.05.2024 , 17:18 Uhr
Keine Windräder bauen und dafür Autarkie bei der Energieversorgung. Da bin ich für, aus pädagogischen Gründen . Also den Landkreis aus dem normalen Stromnetz befreien und in die klimaneutrale Autarkie nach dem Geschmack der lokalen Bevölkerung entlassen. Das kann zwar meines Erachtens nur jemand vertreten, der keine Ahnung hat oder Kerzenschein bei Blackouts mag. Aber gerne sollten sie das mal probieren damit der Rest Deutschlands sieht, was dann passiert.
zum Beitrag25.05.2024 , 21:40 Uhr
Die Zusatzkosten für die Alternative für analoge Menschen muss dann aber auch von diesen getragen werden. Wer eine Extrawurst will, soll sie auch bezahlen.
Und was das Grundrecht angeht: Die gelten in aller Regel nur im Verhältnis von Staat und Bürger. Die Arztpraxen zum Beispiel wären nicht daran gebunden. Und die haben im übrigen schon genug Probleme, Personal zu finden. Diese rare Ressource ist daher besser woanders eingesetzt als am Telefon Termine abzustimmen.
zum Beitrag19.04.2024 , 19:49 Uhr
Wenn der Antrag mit der skizzierten Argumentation Erfolg hätte, dann hätte die Bundesregierung den Staat Israel bei schweren Verbrechen unterstützt. Dann muss die Unterstützung eingestellt werden. Für Israel könnte und dürfte dann keine Extrawurst gebraten werden. Wobei ich es für ziemlich unwahrscheinlich halte, dass der Antrag Erfolg hat. Denn schon die Verfahren vor dem IGH legen nahe, dass systematische Kriegsverbrechen nicht offensichtlich sind.
Selbst wenn der Antrag Erfolg hat: Damit ist Israel aber nicht wehrlos. Es dürfte ja Waffen zu anderen Zwecken erhalten. Insbesondere für seine legitimen Interessen zur Verteidigung. Wozu das bombardieren von Botschaften freilich nicht zählt.
Ich finde es aber ziemlich ermüdend, dass selbst jeder sachlich und rechtsförmige Widerstand gegen den Krieg gleich damit gekontert wird, eigentlich bezweckte man damit die Vernichtung Israels. Und dass das Plätten des Gazastreifens die derzeit klügere Lösung ist.
zum Beitrag17.04.2024 , 09:57 Uhr
Unzutreffend. Die Grenzen meiner Meinungsfreiheit bestimmen die Gesetze und die berücksichtigen auch die Interessen der Menschen, die der Meinung ausgesetzt sind. Meist müssen die die Meinung halt hinnehmen. Und danach dürfte ich sogar jeder Schwangeren meine Meinung zu einem Abbruch mitteilen und ihre Entscheidung kritisieren. Das tun ja auch nicht wenige. Deshalb muss ja auch wegen der Gehsteigbelästigungen ein Gesetz her.
Aber hier geht es um die Vorbereitung einer Neuregelung der Abbrüche. Und damit um eine politische Diskussion und nicht konkret um Einzelne Entscheidungen von Schwangeren. Und da stört mich einzig und allein, dass Personengruppen von der Diskussion ausgeschlossen werden sollen. Wir leben in einer demokratischen Gesellschaft. Da kann jeder seine Meinung äußern und muss im Gegenzug mit dem politischen Ergebnis der Diskussion leben. Und was das eigentliche Thema angeht - abgesehen von Spätabbrüchen wäre ich mit einer grundsätzlichen Freigabe einverstanden. Ob das BVerfG das mitgeht, muss man dann sehen. Denn damit ist der Weg hoffentlich auch frei für genetische Untersuchungen und Forschung an älteren Föten.
zum Beitrag16.04.2024 , 14:23 Uhr
Sehr geehrte Frau Inazea, Sie bauen eine Strohfrau nach der anderen auf um sie dann abzuräumen. Nichts davon, was Sie schrieben, habe ich behauptet. Und statt Ihre Behauptung zu begründen, greifen Sie ziemlich locker zur persönlichen Attacke.
Was Sie nämlich behauptet haben ist, dass „uns“ das nichts angeht. Und zwar offenbar in dem Sinn, dass 1. „wir“ den Sachverhalt nicht regeln dürfen und 2. „wir“ erst recht nicht besprechen dürfen. Und da liegen Sie falsch. Soweit es die Grundrechte der Betroffenen zulassen - und das sind, nach derzeitigem Verständnis des GG, die „Leibesfrucht“ und die Schwangere Person - darf der Staat regelnd eingreifen. Vermutlich muss er das ab einem bestimmten Entwicklung der „Leibesfrucht“ auch. Und besprechen können „wir“ im Rahmen der Meinungsfreiheit, was wir wollen.
zum Beitrag16.04.2024 , 07:24 Uhr
Es. Geht. Uns. Sehr. Wohl. Was. An!!! Drei Ausrufezeichen. Also gewonnen. Auf dem Niveau läuft die Debatte.
Nach derzeitiger Auslegung der Verfassung (Art. 1, 2 GG insbesondere) hat die „Leibesfrucht“ eben ein Recht auf Leben und angemessenen Schutz des Staates. Und damit durch „uns“. Also geht es „uns“ was an. Es ist „uns“ auch nicht egal, ob genetische Veränderungen vorgenommen werden - wenn man z. B. die sexuelle Orientierung nach Belieben ändern könnte, wäre „uns“ das egal? Müsste es eigentlich, wenn „uns“ schon die Abtreibung egal sein soll. Es ist „uns“ anscheinend auch nicht egal, ob gezielt „behinderte“ Föten oder Föten eines bestimmten biologischen Geschlechts ins Visier genommen werden.
zum Beitrag05.03.2024 , 09:59 Uhr
Den Träumen von sozialen Wohltaten per Volksentscheid steht der Haushaltsvorbehalt entgegen. In allen Ländern können Abstimmungen nicht stattfinden, wenn damit direkt oder (zu sehr) indirekt in den Haushalt oder die Erhebung Steuern und Abgaben eingegriffen wird. Dieses sei Kern des parlamentarischen Systems und ist damit auch nicht änderbar. Außer, man schafft das GG ab. Würde es Volksentscheide auf Bundesebene geben, würde es also auch die gleichen Einschränkungen geben.
zum Beitrag06.02.2024 , 22:18 Uhr
Die Freiheit endet in den Grenzen, die die Gesetze setzen. Der Kommentator und Sie beziehen sich allenfalls auf moralische Grenzen. Deren Einhaltung aber eine freiwillige Entscheidung ist. Statt aber die eigenen Vorstellungen mit den anderen abzuwägen und neue Grenzen auszuhandeln und in eine verbindliche Gesetzesform zu bringen, wird mit Tricks und Selbstjustiz (Luft ablassen) die eigene Vorstellung einfach mal durchgesetzt. Das wird meines Erachtens nicht funktionieren.
zum Beitrag28.12.2023 , 10:39 Uhr
Mehr Konsum etwa durch Investitionen in eine (möglichst) klimaneutrale Wirtschaftsinfrastruktur oder den Umbau der öffentlichen Verkehre erfordert eine Kreditfinanzierung. Allerdings, wie ich unten schon schrieb, würde ich Sondervermögen bevorzugen. Damit mit den Schulden auch wirklich nur das finanziert wird, was vorher ausgehandelt wurde.
zum Beitrag27.12.2023 , 13:39 Uhr
Wenn es um Investitionen geht, dann geht das mit der Sondervermögen. Die brauchen eine Grundgesetzänderung und sind damit beständig und stehen auf einer breiten politischen Basis. Zudem könnte auf alle Ebenen des Staates direkt Einfluss genommen werden, die das Geld bekommen sollen - was gerade bei der Bildung notwendig ist. Außerdem sind die Ausgaben zweckgebunden. Ansonsten würde ich die Gefahr sehen, dass einfach mal Geld für Soziales geborgt wird, was nicht nachhaltig ist. Dann kann die Schuldenbremse bleiben, wie sie ist.
zum Beitrag22.12.2023 , 11:45 Uhr
Wie viel der ÖPNV bekommt, weiß niemand genau. Es scheinen mehrer Dutzend Milliarden zu sein. Aber jeder Euro ist bereits eine üppige weil unverdiente Förderung - der ÖPNV in Hamburg scheint ohne Zuschüsse auszukommen. Und damit sollten alle ÖPNV keinen bekommen. Wo sich der ÖPNV nicht lohnt, sollen sich die Menschen was einfallen lassen oder in die Metropolen ziehen. Ihnen müsste das doch zusagen - mehr Natur und weniger CO2.
Zu den Zahlen: www.zdf.de/nachric...afesearch=moderate
zum Beitrag22.12.2023 , 09:31 Uhr
Sie wollen also eigentlich Autos - jedenfalls denen im „Privatbesitz“ - den Garaus machen. Dann steigt bei bestimmten Strecken für Pendler aber der Zeitverlust so an, dass diese nicht mehr gefahren werden. In der Folge werden wir als Gesellschaft die Infrastruktur - z. B. Krankenhäuser- entsprechend zentralisieren müssen, damit das Personal vertretbar ankommt. Den Willen sehe ich derzeit nicht. Oder soll in begründeten Fällen ein Auto erlaubt sein oder gefördert werden?
zum Beitrag22.12.2023 , 09:21 Uhr
Warum neben dem ÖPNV noch für das Auto zahlen? Weil meine Frau mit dem ÖPNV nach in eine andere Stadt gut eine Stunde länger braucht für die einfache Fahrt. Und zwar „netto“ und im Idealfall. Also wenn während der drei Umstiege nichts dazwischen kommt und man alle Anschlüsse erreicht. Wenn Notfälle zu versorgen sind, dann geht ÖPNV schon zeitlich nicht. Carsharing ist teurer und funktioniert in der Konstellation auch nicht.
Da ich innerhalb der Stadt arbeite , reicht mir selbst ÖPNV. Aber nur, weil ich Richtung Zentrum fahre. Von Bergedorf nach Wandsbek z. B. etwa wäre das Auto wieder deutlich schneller.
zum Beitrag21.12.2023 , 08:46 Uhr
Wenn Klimaschutz eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dann sollen auch alle zahlen. Nicht nur Autofahrer.
zum Beitrag21.12.2023 , 08:43 Uhr
Für Leute, die nicht mal 5€ aufbringen können, ist der HVV nicht verantwortlich. Selbst wenn alle 32.000 Obdachlosen von Hamburg unter den täglichen 780.000 Fahrgästen sein sollten, dann machen sie weniger als 5 % aus. Für 5 % die Digitalisierung aufhalten ist unverhältnismäßig. Zumal die Probleme dieser Gruppe woanders liegen und die 5€ nur ein Symptom sind. Wenn wir immer warten, bis auch wirklich jeder mit dem Fortschritt zurecht kämmt - m. E. weigern sich viele einfach -, dann sind wir am Ende.
zum Beitrag20.12.2023 , 12:29 Uhr
Warum sollten allein Autofahrer zahlen? Warum nicht alle, die den ÖPNV nutzen oder nutzen könnten? Abgesehen davon, dass ich die öffentlichen Zuschüsse schon für üppig genug halte, wie sie schon sind.
zum Beitrag20.12.2023 , 12:18 Uhr
Obdachlose sollten dann eine mit 5 € aufgeladene Karte in der Unterkunft erhalten. Und die sollte dort immer wieder aufgeladen werden können.
Dafür ist aber nicht der HVV zuständig. Für alle anderen Kritikpunkte habe ich kein Verständnis. Für 5 % der Nutzer unnötig Material und Zeit verbrauchen ist doch nicht zu rechtfertigen.
zum Beitrag18.12.2023 , 10:38 Uhr
Wenn die Existenz Israels und das Hegen einer antisemitischen Gesinnung so wichtige Fragen sind, dann sollte das im Grundgesetz und den einfachen Bundesgesetzen geregelt werden. Insbesondere wüsste man dann auch verbindlich was die „Staatsräson“ und „Antisemitismus“ im rechtlichen Sinn überhaupt bedeuten und welche Konsequenzen es gibt. Wobei ich doch mal in Frage stellen wollte, ob „Gesinnung“ allein schon verfolgt werden kann und sollte, soweit sie sich nicht nach außen äußert.
zum Beitrag17.12.2023 , 21:49 Uhr
Sollte der SUV meiner Frau während ihres Hintergrunddienstes mal Opfer einer so lustigen Aktion werden, haben der Herzinfarktpatient oder seine Angehörigen hoffentlich auch Ihren Humor.
zum Beitrag05.12.2023 , 20:38 Uhr
Gesetze sind nur die halbe Miete. Auch die Verwaltung- was anderes sind Lehrer rechtlich nicht- müsste auf den Bund übergehen. Das wären dann aber zwei Änderungen im Staatsgefüge, die sicherlich nicht passieren werden. Besser über geschickte Geldzahlungen nachdenken, die sind eher machbar.
zum Beitrag05.12.2023 , 14:56 Uhr
Wie schlagen eigentlich die Aufenthalte wegen der Emissionen zu Buche? Ich verstehe, dass eine durchgehende Zugfahrt von Singapur nach Italien weniger CO2 benötigt als ein Flug. Aber wenn man für die Ganzen Übernachtungen usw. noch Unterkünfte bereit halten muss, die bei einem Flug entfallen, lohnt es sich dann immer noch? Auf die Schnelle habe ich dazu keine Antwort im Netz gefunden.
zum Beitrag05.04.2023 , 06:47 Uhr
Dann sollten die ü70 aber auch erkennen, dass man Kriege gerne eindämmen sollte. Dazu muss man klare Kante zeigen, wenn es die Situation erfordert. Kann die gegenwärtige Strategie im nächsten Weltkrieg enden? Möglicherweise. Aber Russlands gewähren zu lassen führt mit höherer Wahrscheinlichkeit dazu - weil nach dem bisherigen Verhalten Russlands „zum Schutz der Russen in der Diaspora“ dann früher oder später auch NATO-Staaten (oder Teile davon) mit Russland „wiedervereinigt“ würden. Und spätestens dann haben wir den großen Krieg.
zum Beitrag05.04.2023 , 06:36 Uhr
Eine neutrale Ukraine und keine Aussicht auf NATO-Mitgliedschaft war der status quo vor 2014 und 2022. Das „Angebot“ ist für Russland erkennbar nicht attraktiv. Warum sollte es jetzt attraktiv sein? Und warum sollte sich die Ukraine derzeit darauf einlassen und der Westen sie in diese Richtung „motivieren“? Und warum sollte Russland nach dem gezahlten Blutzoll und dem wirtschaftlichen Schaden mit einem status quo ante zufrieden sein? Falls letzterer überhaupt erreichbar ist - die Ukrainer werden irgendwas an Entschädigung haben wollen, ggf. auch „Rückgabe“ von Gebieten, die Russland bereits mit viel Trara als Gliedstaaten „aufgenommen“ hat.
zum Beitrag19.03.2021 , 11:09 Uhr
"Sexpflicht" besteht auch in Deutschland und auch für den Ehemann, daher ist die Rechtslage nicht diskriminierend. Man kann Sex aber nicht erzwingen - man müsste ohnehin gem. § 1353 BGB darauf klagen und könnte ein Urteil dann aber nicht vollstrecken.
Allerdings kann die Sexverweigerung eine Kürzung des ehelichen Unterhaltsanspruchs rechtfertigen.
vgl. BeckOK BGB/Hahn, 57. Ed. 1.2.2021, BGB § 1353 Rn. 10
zum Beitrag05.11.2019 , 14:45 Uhr
Die Kernforderung des Kommentars, § 218 StGB abzuschaffen, ist unrealistisch. § 218 StGB kann nur unter zwei Umständen abgeschafft werden: 1. Das Bundesverfassungsgericht ändert seine Rechtsprechung, wonach die Menschenwürde nach Art. 1 GG den Schutz der Föten bedinge oder 2. nach Art. 146 GG wird eine neue Verfassung verabschiedet, denn Art. 1 GG kann gem. Art. 79 GG nicht geändert werden.
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