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meine Kommentare
04.01.2025 , 09:00 Uhr
Die Toten von Magdeburg machen ca. 0,2 % aller Verkehrstoten für 2024 aus. Und es hat einer von ca. 58 Millionen Personen mit Führerschein in Deutschland die Tat begangen. Und Autos haben einen ganz andren Charakter und Stellenwert für die Gesellschaft als Böller. Die beiden Sachverhalte miteinander zu verbinden macht die - durchaus legitim zu diskutierende - Lösung, den CO2-Ausstoß durch Reduktion oder ggf. auch Abschaffen von Autos lächerlich.
zum Beitrag04.01.2025 , 08:44 Uhr
Wenn Betrunkene das Problem sind, sollte man doch besser Alkohol verbieten. Oder Drogen an sich.
zum Beitrag20.12.2024 , 08:56 Uhr
Was wären denn angemessene Freibeträge? Ich halte von Erbschaftsteuer allerdings gar nichts. Das Dilemma um die faktische Befreiung der Betriebsvermögen zeigt eindrucksvoll, dass man entweder die familiäre Eigentumsstruktur von Unternehmen erhalten kann oder die Steuer kassieren. Das Geld holt man sich daher meines Erachtens besser im laufenden Betrieb - per Vermögenssteuer oder eben den Steuern auf Einkommen aller Art.
zum Beitrag20.12.2024 , 06:58 Uhr
Wir können unmöglich irgendwas digitalisieren! Weil: Datenschutz und Recht auf analoges Leben! Siehe die diversen Artikel hier und bei Netzpolitik. /s
zum Beitrag19.12.2024 , 21:24 Uhr
Familie/Community vor Ort, Sprache und bessere Chancen auf Schwarzarbeit scheinen nach meinen Recherchen die wesentlichen Gründe zu sein.
zum Beitrag19.12.2024 , 13:14 Uhr
Und ich habe eine Wohnung gekauft und keine Beteiligung an einem Immobilienunternehmen. Also bin ich Eigentümer einer Wohnung und habe damit grundsätzlich das Recht, darin zu wohnen. Die Kündigungsmöglichkeiten sind aus sozialen Gründen begrenzt. Aber sie ganz abzuschaffen ist eine Entziehung der Nutzung meiner Wohnung. Da sich Mietverhältnisse sogar „vererben“ lassen, womöglich für immer.
zum Beitrag18.12.2024 , 21:17 Uhr
Wenn ich in meiner eigenen Wohnung nie leben kann, dann ist sie mir entzogen.
zum Beitrag18.12.2024 , 21:11 Uhr
Ich würde behaupten, dass unsere Reiseprivilegien schnell weg wären, wenn sich viele unserer Landsleute in anderen Ländern festsetzen würden. Und Deutschland sie nicht mehr zurück nähme.
zum Beitrag18.12.2024 , 21:08 Uhr
Ich mag mich irren, aber ein Aufenthaltsrecht bekommen die in UK auch nicht. Vermutlich liegt es an der Sprache. Und womöglich wohnen schon Verwandte dort.
zum Beitrag18.12.2024 , 10:02 Uhr
Das Urteil beruht auf einer Auslegung von § 285 BGB - danach kann man Ersatz für die unmöglich gewordene Leistung verlangen. Hier konnte die Wohnung nicht wieder herausgegeben werden. Es wird sich zeigen, ob der Bundesgerichtshof diese Auslegung folgt. Das kann man nämlich auch anders sehen. Von daher ist die Messe in diesem Zusammenhang noch nicht gesungen.
Abwegig finde ich allerdings die Idee, Eigenbedarfskündigungen generell zu verbieten. Oder von jahrelangen Übergangsfristen abhängig zu machen. Große Unternehmen können ohnehin kein Eigenbedarf Geld machen und Privatpersonen ihre Wohnung zu entziehen zu Gunsten des Mieters ist meines Erachtens unverhältnismäßig.
zum Beitrag17.12.2024 , 10:33 Uhr
Das Verhalten unterstreicht, dass es Israel um Expansion geht. Für die Sicherheit des legitimen Staatsgebietes würde es reichen, Gebiete zu besetzen und nicht auch noch zu besiedeln. Ist aber egal. Israel darf alles. Und wenn nicht, dann macht es das trotzdem. Weil "Sicherheit" und "einzige Demokratie" und "alle die uns nicht unterstützen sind Antisemiten".
zum Beitrag16.12.2024 , 23:54 Uhr
Gibt es. Den GKV Dienst. Trotzdem scheint Doctolib erheblich attraktiver zu sein. Was nicht verwunderlich ist. Wenn man mal versucht hat, den Service in Anspruch zu nehmen. Ich kann auf dem iPhone nicht mal die Registrierung abschließen.
zum Beitrag16.12.2024 , 22:21 Uhr
Erstens kann man die Dienstleistung trotz bekannter Nachteile wie Zeit- und Bequemlichkeitsverlust rein analog nutzen. Alternativ steht das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung, das je nach individuellen Bedürfnissen andere Vor- und Nachteile bietet. Die Nutzung solcher Dienste bedeutet jedoch nicht, dass Nutzer unreflektiert handeln, nur weil sie Datenschutzbedenken weniger stark gewichten. Viele wägen Vorteile wie Zeitersparnis und Benutzerfreundlichkeit bewusst gegen mögliche Risiken ab. Manche entscheiden auch, sich nicht zusätzlich mit Datenschutzfragen zu belasten.
Ein Vergleich: Menschen nutzen Autos oder Flugzeuge trotz Risiken, weil die Vorteile für sie überwiegen. Ähnlich verhalten sich Nutzer digitaler Dienste. In Ländern wie Schweden oder Estland werden die digitalen Möglichkeiten im Gesundheitswesen schon lange erfolgreich genutzt und verbessern Effizienz und Zugang zu Leistungen. In Deutschland fördern jedoch kritische Stimmen oft Unsicherheit, statt auf Chancen hinzuweisen. Ein sachlicher und ausgewogener Diskurs könnte hier dazu beitragen, Innovationen voranzubringen, ohne legitime Bedenken zu ignorieren.
zum Beitrag15.12.2024 , 22:07 Uhr
Das sehen die Patienten offensichtlich anders. Die kommende Woche ist voll mit Terminen aus Doctolib und einigen aus dem GKV-Terminservice. Die paar versprengten analogen Termine muss man erst mal suchen.
zum Beitrag15.12.2024 , 12:57 Uhr
Zwangsweise eine analoge Zweitlösung anbieten zu müssen aber auch. Sollen sich die Leute für analoge Lebenswerte entscheiden. Sollen sie aber auch die Konsequenzen tragen. Insbesondere die Kosten an Zeit und Geld.
zum Beitrag15.12.2024 , 12:43 Uhr
Menschliche Anrufbeantworter oder Speiekartenaktualisierer zu beschäftigen, statt Personal, dass die Patienten oder Gäste betreut, die da sind, ist Aufwand. Es ist auch niemand gezwungen, sei analoges Einsiedlerleben aufzugeben. So wie ich nicht gezwungen bin, dieses zu unterstützen.
zum Beitrag15.12.2024 , 11:29 Uhr
Kann sein. Ich finde Doctolib bietet das beste Paket. Und ob die Patienten einen Account anlegen müssen, ist für mich unerheblich. Es gibt zudem noch die Alternativen (GKV Terminservice, analog).
zum Beitrag14.12.2024 , 21:35 Uhr
Unwahrscheinlich, da ich nur die Banking App meiner Bank nutze und die - laut Datenschutzerklärung - die Daten nicht mit Google teilt.
zum Beitrag13.12.2024 , 12:12 Uhr
Ich hatte noch nie so einen guten Überblick über meine Finanzen, seitdem alles digital läuft.
zum Beitrag13.12.2024 , 12:05 Uhr
Termine buchen ohne personenbezogene Daten zu übermitteln ist schon mal unmöglich. Woher soll ich wissen, wer warum wann erscheinen will? Datensparsame Alternative: Vorbeilaufen oder hoffen, dass eine der Mitarbeiter gerade Zeit hat, das Telefon zu bedienen.
zum Beitrag13.12.2024 , 11:54 Uhr
Patienten können heute schneller einen Termin buchen, da sie online alle freien Slots ihres Wunscharztes – nach Fachrichtung, Sprachkenntnissen oder Standort – einsehen und reservieren können. Dies spart Zeit und erspart das mühsame Telefonieren mit Praxen, wie es früher notwendig war. Der daraus entstehende Wohlfahrtsgewinn nutzt sowohl Patienten als auch Praxen, da die Abläufe effizienter werden.
Die Unterscheidung zwischen „gutem Gewinn“ für die Gesellschaft und „schlechtem Gewinn“ für private Anbieter ist schwer nachzuvollziehen. Private Anbieter sind Teil der Gesellschaft, und digitale Optimierungen nützen allen.
Die Behandlungskosten bleiben gleich, da Krankenkassen nach festen Tarifen zahlen. Patienten sind zudem nicht gezwungen, persönliche Daten online zu teilen. Sie können Termine telefonisch oder persönlich vereinbaren, was zwar datensparsamer, aber zeitaufwendiger ist. Auch der Terminservice der gesetzlichen Krankenkassen bietet Unterstützung.
Digitale Lösungen bieten mehr Komfort, ohne die klassischen Optionen zu verdrängen. So wird ein breites Spektrum an Bedürfnissen abgedeckt.
zum Beitrag12.12.2024 , 21:34 Uhr
Doctolib erspart uns mindestens eine Angestellte. Dass eine Digitalisierung sich ohne Wohlfahrtsgewinne groß durchsetzt, halte ich nach meiner Erfahrung für eher unwahrscheinlich.
zum Beitrag05.12.2024 , 23:24 Uhr
Die Grundsteuer finanziert die Gemeinde und deren Infrastruktur, von der alle Bewohner profitieren. Da Mieter in der Regel vor Ort wohnen, nutzen sie die kommunale Infrastruktur – wie Straßen, Schulen und öffentliche Einrichtungen – unmittelbar und regelmäßig. Zudem gibt es in den meisten Gemeinden deutlich mehr Mieter als Vermieter, was es gerechtfertigt erscheinen lässt, dass Mieter über die Umlage der Grundsteuer an den Kosten beteiligt werden. Gebäudebezogene Versicherungen, wie die Gebäudehaftpflicht oder die Feuerversicherung, sind ebenfalls legitime Betriebskosten, da sie dem Schutz der Immobilie dienen und andernfalls in die Kaltmiete integriert würden.
zum Beitrag05.12.2024 , 17:55 Uhr
Zur Heizrechnung: Ein Mietendeckel könnte nicht die Nebenkosten deckeln.
zum Beitrag02.12.2024 , 13:00 Uhr
Ich beschäftige mich täglich mit Verordnung. Die werden vorbereitet mit Studien, Stakeholdermeetings, Anhörungen etc. Hunderte Seiten mit dem Für und Wider. Und eine Option ist immer „Nichts machen” und „Industrie das Problem selbst lösen lassen“. Nur wenn dort ein Minus steht, dann geht man an den Gesetz.
Ich habe noch nie eine Verordnung gesehen, die sich dem Mikromanagement verschrieben hätte. Ich habe noch nie eine gesehen, die kein echtes Problem angegangen ist.
zum Beitrag02.12.2024 , 12:14 Uhr
Einfach die Posts lesen.
zum Beitrag02.12.2024 , 12:12 Uhr
Wenn kein Kapital nachgeschoben wird, dann geht das Unternehmen pleite oder schrumpft. Dann bezahlen die Aktionäre doch wieder.
Und was die Steuern angeht- da wählen wir eben die Parteien, die uns da am nächsten sind. Ich kann gut mit einer Ausdünnung der kulturellen Angebote leben. Ebenso mit einer Entbürokratisierung der Sozialleistungen. Das Geld ist woanders besser aufgehoben als obsessiv den ALG II Empfängern auf die Finger zu schauen.
zum Beitrag02.12.2024 , 08:45 Uhr
Dafür zahle ich jetzt schon mehr Einkommensteuer als ich früher brutto verdient habe. Es geht mir auch nicht um Steuern an sich. Es geht darum, dass so getan wird, als hätte man plötzlich einen leicht anzapfbaren Goldtopf gefunden. Und fängt schon mal an zu versprechen, wie er verteilt wird. Dann stellt man fest, dass das nicht geht und holt sich wenigstens einen Teil des Geldes über die erhöhte Einkommenssteuer.
zum Beitrag02.12.2024 , 08:41 Uhr
Bei Aktien erschöpft sich die Verlustbeteiligung am eingesetzten Kapital und der Dividende. Dafür wird auch ein Gewinn nicht einfach durchgereicht.
zum Beitrag02.12.2024 , 08:39 Uhr
§ 58 Abs. 4 AktG. Danach gibt es einen Anspruch auf Dividende. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
zum Beitrag01.12.2024 , 18:45 Uhr
Die echten Produzenten können kündigen und ihren eigenen Betrieb starten. Dann gehört alles ihnen. Dann werden sie merken, was das angeblich leistungslose Kapital so alles finanziert im Gegenzug für die Dividende.
zum Beitrag01.12.2024 , 18:38 Uhr
Wieder keine Argumente. Dass man als Aktionär nicht für die Verluste haftet bezahlt ist der Deal dafür, dass man die Aktie gekauft hat. Das bezahlt man auch mit einer geringeren Rendite.
Außerdem könnten auch die Arbeitnehmer ihre Erhöhung von 2023 zurück geben. Das bringt sicher mehr.
zum Beitrag01.12.2024 , 16:14 Uhr
Ich habe keine romantische Vorstellung von AGs. Und keine Illusion, dass die Hoffnung auf eine Wertsteigerung die Hoffnung auf eine Dividende in der Regel übersteigt.
Dennoch gibt es keinen stichhaltigen Gründe, die rechtlich geschuldete Dividende zu nehmen, um defizitäre Sparten zu erhalten. Abgesehen davon ist das Geld auch schon weg.
zum Beitrag01.12.2024 , 14:49 Uhr
Der Kommentar zeigt schön auf, warum ich bei "Enteignung, Umverteilung, Erbschaftssteuer" zusammenzucke - weil die Linken schon die Fakten offenbar nicht verstehen. Was hat z.B. die Gewinnbeteiligung der Aktionäre für 2023 etwas zu tun mit den Gewinneinbrüchen 2024? Für 2024 werden die Aktionäre am Verlust beteiligt - sie bekommen keine Dividende.
Und warum sollen die Aktionäre nicht am Gewinn des Gesamtkonzerns Thyssen beteiligt werden, weil eine Sparte Verlust macht?
Am Ende würde es so laufen: Die Einkommenssteuer wird erhöht, um die versprochenen sozialen Wohltaten zu finanzieren. Und das träfe dann mich.
zum Beitrag29.11.2024 , 20:59 Uhr
Dann mal Butter bei die Fische: Welche 10 Verordnungen können entfallen, ohne Nachteile für den Binnenmarkt zu verursachen?
zum Beitrag29.11.2024 , 00:29 Uhr
Ich finde die Argumentation zur Stärke der NATO-Staaten im Vergleich zu Russland nicht überzeugend. Es ist nicht sinnvoll, die militärischen Ressourcen aller NATO-Staaten einfach zusammenzurechnen. Russland ist ein einzelnes Land, dessen Ressourcen zentral gesteuert werden, während in der NATO jedes Land oft nur auf eigene Ressourcen zurückgreifen kann.
Zudem sollte man die Kapazitäten aller Gegner der NATO – wie Russland und China – gemeinsam betrachten. Diese Staaten können ihre Strategien koordinieren, was sie potenziell stärker macht.
Wichtig ist auch, dass die NATO ihren technologischen Vorsprung bewahrt. Nur so können Verluste minimiert und die Effektivität gesteigert werden.
Autoritäre Staaten wie Russland und China sind hingegen in der Lage, durch Kontrolle der öffentlichen Meinung größere Mengen an Soldaten einzusetzen und die Bevölkerung länger hinter militärischen Maßnahmen zu halten. Dieser Vorteil, große menschliche Ressourcen mobilisieren zu können, muss von der NATO durch technologische Überlegenheit ausgeglichen werden.
zum Beitrag28.11.2024 , 08:50 Uhr
Frau Maloni ist allerdings fähig. Sie verfolgt ihre Ziele mit, so scheint es mir, einigem Erfolg. Dass diese von der hiesigen Leserschaft überwiegend nicht geteilt werden, ändert daran nichts. Ein großer Teil der italienischen Gesellschaft tut es allerdings. Und offensichtlich können sich auch in der restlichen EU mehr Leute damit anfreunden, als es vielen im Forum hier lieb ist. Daher sollte sich die Linke überlegen, ob sie kompromisslos untergehen will oder als Kompromiss die Forderungen in ein neues narrativ einfließen lassen möchte. Die Steuerung der Zuwanderung etwa - klar aufzeigen, dass die Abschottung ein teures Placebo ist und die Integration in den Arbeitsmarkt die einzig vernünftige Lösung. Gepaart mit einer konsequenten und zeitnahen Abschiebung von den hoffentlich wenigen Personen, bei denen die Integration nicht funktioniert.
zum Beitrag21.11.2024 , 21:16 Uhr
Nebelkerzen. Wieso genau wird Herr Netanjahu aus Feindschaft gegenüber den Juden und als deren Repräsentant denn verfolgt, wie Sie eingangs behauptet haben?
zum Beitrag21.11.2024 , 19:04 Uhr
Wird uns von Ihnen nicht immer eingeredet, es gebe einen Unterschied zwischen dem Staat Israel, seinen handelnden Repräsentaten und den Juden. Weshalb Kritik an Israel und seinen Repräsentanten ja angeblich nicht antisemitisch sei, sagen die Freunde Israels doch immer. Entgegen der Behauptungen der "anderen Seite" in diesen Auseinandersetzungen. Die - angeblich zu unrecht - beklagt, sie werde mit ihrer verechtigten Kritik als Antisemiten diffamiert und mundtot gemacht.
Ihr Kommentar belegt so klar wie selten, dass "Antisemitismus" einfach nur das Totschlagargument für jede Äußerung ist, die Ihnen und Ihresgleichen nicht passt.
Denn Netanjahu wird nicht als Jude gesucht. Sondern als Verantwortlicher für Handlungen, die nach der vorläufigen Auffassung des IStGH Kriegsverbrechen darstellen. Unb die nach eben dieser vorläufigen Auffassung auch nicht von der Verteidigung gegen die Hamas gerechtfertigt sind. Denn der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.
zum Beitrag19.11.2024 , 16:01 Uhr
Sie haben keine Ahnung, aber viel Selbstbewusstsein. Sie zitieren nur die Anforderungen an den Vorsatz. Vorsatz war hier gegeben. Wie auch in den Raserfällen.
Mord wie Totschlag setzen Vorsatz voraus. Mord verlangt aber noch eine besondere Begehungsweise der Tötung. Etwa niedere Beweggründe - was bei Fremdenfeindlichkeit denkbar ist. Da Mord so hart bestraft wird sind die Gerichte aber gehalten, da sehr vorsichtig zu sein. Daher hat man es hier wohl nicht angenommen. Ob Raser deswegen oder wegen des Merkmals der gemeingefährlichen Art der Begehung verurteilt wurden, weiß ich gerade aber nicht.
zum Beitrag15.11.2024 , 11:29 Uhr
In dem Artikel geht es aber nicht um Feminismus. Da geht es drum, dass Frauen jetzt gerne „den Trump“ geben sollten. Das machen die MAGA-Damen aber jetzt schon. Und das mit Erfolg.
Die Autorin meint aber wohl, dass auch die Nicht-MAGA-Damen nun auf den Putz hauen sollten. Und - das interpretiere ich mal rein - der progressiven Sache dienen. Das wird aber nicht funktionieren. Schon deshalb nicht, weil die progressive Seele so verletzlich ist - wer nicht zu 100% die eingebe Position vertritt, wird nicht gewählt. Und natürlich muss immer das ganz große Rad gedreht werden, drunter machen wir es nicht.
Beispiel? Schon MAGA reicht - die Linke hat keinen griffigen Slogan. Für MAGA reicht „Werft alle Trans-Perversen aus den Umkleiden!“. Da sind die Linken schon zerstritten, ob es Transfrauen gibt und streitet dann weiter, was man für diese Personen alles tun müsste. Und an jeder „Abzweigung“ steigen beleidigte Linke aus.
zum Beitrag12.11.2024 , 12:33 Uhr
„Skurril“ ist für mich nur der Wunsch, in die analoge Zeit zurück zu wollen. In der „guten alten Zeit“ (1995 ca.) bin ich in der Innenstadt von Rom in der Rush hour mit einem Wohnmobil rückwärts aus einer Straße wieder rausgefahren, weil die für das Gefährt nicht breit genug war. Stand leider nicht auf der Papierkarte - das so gescholtene digitale Alternative hätte dieses nervenaufreibende Desaster für mich und mindestens ein Dutzend Römer, die vor mir raus fahren mussten, verhindert.
Und wer halt der Meinung ist, als Märtyrer der analogen Welt unter deren ineffizienten Methoden zu leiden, kann das gerne tun. Mir ist auch keine Leistung bekannt, die nur noch digital möglich ist. Gerade die Fahrkarten des HVV lassen sich noch an Automaten ziehen oder im Bus mit der HVV-Karte bezahlen.
zum Beitrag12.11.2024 , 11:58 Uhr
Die Kolumne berüchtigt m. E. nicht hinreichend, dass eine Menge Frauen für den bekennenden „Pussygrabscher“ gestimmt haben. Und vermutlich auch die gleiche Weltsicht haben.
zum Beitrag11.11.2024 , 11:52 Uhr
Ich benutze den Markt häufig und gerne. Denn ich will nicht schnacken, ich will meinen Einkauf erledigen. Und wer das Konzept nicht gut findet, hat noch genug Alternativen.
zum Beitrag26.10.2024 , 14:17 Uhr
Weil die Mutter zum Beispiel im äußeren Bereich einer Großstadt wohnt und in eine 60 km entfernte Kleinstadt pendelt, wo sie schon früh morgens als Ärztin arbeitet. Und ÖPNV (wenn alles ohne Verspätung abläuft) fast 2 h dauern würde und es mit dem Auto - da eine Autobahn in der Nähe ist - es normalerweise unter 45 Minuten dauert.
Es kann sein, dass man da in Zukunft mit Carsharing oder autonomen „Taxen“ arbeiten kann. Aber es erscheint mir ausgeschlossen, dass man sich jemals 4 h plus Verspätung und Sicherheitszuschläge statt 1,5 h antut.
zum Beitrag08.10.2024 , 17:57 Uhr
Wer sind denn „die Reichen“? Ich befürchte, am Ende wird es alle treffen mit einem Einkommen über dem Median. Außerdem: die Besteuerung von Vermögen ist ziemlich komplex. Und meines Erachtens auch nicht nachhaltig - man sollte stets die „Früchte“ besteuern.
Unsinn ist das Argument gegen die Aktienrente. Es geht schließlich um die Abkopplung der Rente von der Zahl der Arbeitnehmer. Und das ist eben eine langfristige Herausforderung. Von daher dürften 1-2 Rentnergenerationen erst mal wenig davon haben. Die Versorgungswerke allerdings fahren damit seit Anfang an gut. Daher ist anzunehmen, dass dies auch bei den allgemeinen Renten so sein kann.
zum Beitrag19.09.2024 , 12:35 Uhr
Ok. Kompromiss: Israel räumt die Siedlungen und behält die notwendige militärische Infrastruktur um die Autonomiebehörde zu unterstützen.
Oder, was mir lieber wäre, das gesamte ehemalige Mandatsgebiet wird zu einem Staat vereint. Da die israelische Seite im Inland siedeln.
zum Beitrag28.05.2024 , 17:18 Uhr
Keine Windräder bauen und dafür Autarkie bei der Energieversorgung. Da bin ich für, aus pädagogischen Gründen . Also den Landkreis aus dem normalen Stromnetz befreien und in die klimaneutrale Autarkie nach dem Geschmack der lokalen Bevölkerung entlassen. Das kann zwar meines Erachtens nur jemand vertreten, der keine Ahnung hat oder Kerzenschein bei Blackouts mag. Aber gerne sollten sie das mal probieren damit der Rest Deutschlands sieht, was dann passiert.
zum Beitrag25.05.2024 , 21:40 Uhr
Die Zusatzkosten für die Alternative für analoge Menschen muss dann aber auch von diesen getragen werden. Wer eine Extrawurst will, soll sie auch bezahlen.
Und was das Grundrecht angeht: Die gelten in aller Regel nur im Verhältnis von Staat und Bürger. Die Arztpraxen zum Beispiel wären nicht daran gebunden. Und die haben im übrigen schon genug Probleme, Personal zu finden. Diese rare Ressource ist daher besser woanders eingesetzt als am Telefon Termine abzustimmen.
zum Beitrag19.04.2024 , 19:49 Uhr
Wenn der Antrag mit der skizzierten Argumentation Erfolg hätte, dann hätte die Bundesregierung den Staat Israel bei schweren Verbrechen unterstützt. Dann muss die Unterstützung eingestellt werden. Für Israel könnte und dürfte dann keine Extrawurst gebraten werden. Wobei ich es für ziemlich unwahrscheinlich halte, dass der Antrag Erfolg hat. Denn schon die Verfahren vor dem IGH legen nahe, dass systematische Kriegsverbrechen nicht offensichtlich sind.
Selbst wenn der Antrag Erfolg hat: Damit ist Israel aber nicht wehrlos. Es dürfte ja Waffen zu anderen Zwecken erhalten. Insbesondere für seine legitimen Interessen zur Verteidigung. Wozu das bombardieren von Botschaften freilich nicht zählt.
Ich finde es aber ziemlich ermüdend, dass selbst jeder sachlich und rechtsförmige Widerstand gegen den Krieg gleich damit gekontert wird, eigentlich bezweckte man damit die Vernichtung Israels. Und dass das Plätten des Gazastreifens die derzeit klügere Lösung ist.
zum Beitrag17.04.2024 , 09:57 Uhr
Unzutreffend. Die Grenzen meiner Meinungsfreiheit bestimmen die Gesetze und die berücksichtigen auch die Interessen der Menschen, die der Meinung ausgesetzt sind. Meist müssen die die Meinung halt hinnehmen. Und danach dürfte ich sogar jeder Schwangeren meine Meinung zu einem Abbruch mitteilen und ihre Entscheidung kritisieren. Das tun ja auch nicht wenige. Deshalb muss ja auch wegen der Gehsteigbelästigungen ein Gesetz her.
Aber hier geht es um die Vorbereitung einer Neuregelung der Abbrüche. Und damit um eine politische Diskussion und nicht konkret um Einzelne Entscheidungen von Schwangeren. Und da stört mich einzig und allein, dass Personengruppen von der Diskussion ausgeschlossen werden sollen. Wir leben in einer demokratischen Gesellschaft. Da kann jeder seine Meinung äußern und muss im Gegenzug mit dem politischen Ergebnis der Diskussion leben. Und was das eigentliche Thema angeht - abgesehen von Spätabbrüchen wäre ich mit einer grundsätzlichen Freigabe einverstanden. Ob das BVerfG das mitgeht, muss man dann sehen. Denn damit ist der Weg hoffentlich auch frei für genetische Untersuchungen und Forschung an älteren Föten.
zum Beitrag16.04.2024 , 14:23 Uhr
Sehr geehrte Frau Inazea, Sie bauen eine Strohfrau nach der anderen auf um sie dann abzuräumen. Nichts davon, was Sie schrieben, habe ich behauptet. Und statt Ihre Behauptung zu begründen, greifen Sie ziemlich locker zur persönlichen Attacke.
Was Sie nämlich behauptet haben ist, dass „uns“ das nichts angeht. Und zwar offenbar in dem Sinn, dass 1. „wir“ den Sachverhalt nicht regeln dürfen und 2. „wir“ erst recht nicht besprechen dürfen. Und da liegen Sie falsch. Soweit es die Grundrechte der Betroffenen zulassen - und das sind, nach derzeitigem Verständnis des GG, die „Leibesfrucht“ und die Schwangere Person - darf der Staat regelnd eingreifen. Vermutlich muss er das ab einem bestimmten Entwicklung der „Leibesfrucht“ auch. Und besprechen können „wir“ im Rahmen der Meinungsfreiheit, was wir wollen.
zum Beitrag16.04.2024 , 07:24 Uhr
Es. Geht. Uns. Sehr. Wohl. Was. An!!! Drei Ausrufezeichen. Also gewonnen. Auf dem Niveau läuft die Debatte.
Nach derzeitiger Auslegung der Verfassung (Art. 1, 2 GG insbesondere) hat die „Leibesfrucht“ eben ein Recht auf Leben und angemessenen Schutz des Staates. Und damit durch „uns“. Also geht es „uns“ was an. Es ist „uns“ auch nicht egal, ob genetische Veränderungen vorgenommen werden - wenn man z. B. die sexuelle Orientierung nach Belieben ändern könnte, wäre „uns“ das egal? Müsste es eigentlich, wenn „uns“ schon die Abtreibung egal sein soll. Es ist „uns“ anscheinend auch nicht egal, ob gezielt „behinderte“ Föten oder Föten eines bestimmten biologischen Geschlechts ins Visier genommen werden.
zum Beitrag05.03.2024 , 09:59 Uhr
Den Träumen von sozialen Wohltaten per Volksentscheid steht der Haushaltsvorbehalt entgegen. In allen Ländern können Abstimmungen nicht stattfinden, wenn damit direkt oder (zu sehr) indirekt in den Haushalt oder die Erhebung Steuern und Abgaben eingegriffen wird. Dieses sei Kern des parlamentarischen Systems und ist damit auch nicht änderbar. Außer, man schafft das GG ab. Würde es Volksentscheide auf Bundesebene geben, würde es also auch die gleichen Einschränkungen geben.
zum Beitrag06.02.2024 , 22:18 Uhr
Die Freiheit endet in den Grenzen, die die Gesetze setzen. Der Kommentator und Sie beziehen sich allenfalls auf moralische Grenzen. Deren Einhaltung aber eine freiwillige Entscheidung ist. Statt aber die eigenen Vorstellungen mit den anderen abzuwägen und neue Grenzen auszuhandeln und in eine verbindliche Gesetzesform zu bringen, wird mit Tricks und Selbstjustiz (Luft ablassen) die eigene Vorstellung einfach mal durchgesetzt. Das wird meines Erachtens nicht funktionieren.
zum Beitrag28.12.2023 , 10:39 Uhr
Mehr Konsum etwa durch Investitionen in eine (möglichst) klimaneutrale Wirtschaftsinfrastruktur oder den Umbau der öffentlichen Verkehre erfordert eine Kreditfinanzierung. Allerdings, wie ich unten schon schrieb, würde ich Sondervermögen bevorzugen. Damit mit den Schulden auch wirklich nur das finanziert wird, was vorher ausgehandelt wurde.
zum Beitrag27.12.2023 , 13:39 Uhr
Wenn es um Investitionen geht, dann geht das mit der Sondervermögen. Die brauchen eine Grundgesetzänderung und sind damit beständig und stehen auf einer breiten politischen Basis. Zudem könnte auf alle Ebenen des Staates direkt Einfluss genommen werden, die das Geld bekommen sollen - was gerade bei der Bildung notwendig ist. Außerdem sind die Ausgaben zweckgebunden. Ansonsten würde ich die Gefahr sehen, dass einfach mal Geld für Soziales geborgt wird, was nicht nachhaltig ist. Dann kann die Schuldenbremse bleiben, wie sie ist.
zum Beitrag22.12.2023 , 11:45 Uhr
Wie viel der ÖPNV bekommt, weiß niemand genau. Es scheinen mehrer Dutzend Milliarden zu sein. Aber jeder Euro ist bereits eine üppige weil unverdiente Förderung - der ÖPNV in Hamburg scheint ohne Zuschüsse auszukommen. Und damit sollten alle ÖPNV keinen bekommen. Wo sich der ÖPNV nicht lohnt, sollen sich die Menschen was einfallen lassen oder in die Metropolen ziehen. Ihnen müsste das doch zusagen - mehr Natur und weniger CO2.
Zu den Zahlen: www.zdf.de/nachric...afesearch=moderate
zum Beitrag22.12.2023 , 09:31 Uhr
Sie wollen also eigentlich Autos - jedenfalls denen im „Privatbesitz“ - den Garaus machen. Dann steigt bei bestimmten Strecken für Pendler aber der Zeitverlust so an, dass diese nicht mehr gefahren werden. In der Folge werden wir als Gesellschaft die Infrastruktur - z. B. Krankenhäuser- entsprechend zentralisieren müssen, damit das Personal vertretbar ankommt. Den Willen sehe ich derzeit nicht. Oder soll in begründeten Fällen ein Auto erlaubt sein oder gefördert werden?
zum Beitrag22.12.2023 , 09:21 Uhr
Warum neben dem ÖPNV noch für das Auto zahlen? Weil meine Frau mit dem ÖPNV nach in eine andere Stadt gut eine Stunde länger braucht für die einfache Fahrt. Und zwar „netto“ und im Idealfall. Also wenn während der drei Umstiege nichts dazwischen kommt und man alle Anschlüsse erreicht. Wenn Notfälle zu versorgen sind, dann geht ÖPNV schon zeitlich nicht. Carsharing ist teurer und funktioniert in der Konstellation auch nicht.
Da ich innerhalb der Stadt arbeite , reicht mir selbst ÖPNV. Aber nur, weil ich Richtung Zentrum fahre. Von Bergedorf nach Wandsbek z. B. etwa wäre das Auto wieder deutlich schneller.
zum Beitrag21.12.2023 , 08:46 Uhr
Wenn Klimaschutz eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dann sollen auch alle zahlen. Nicht nur Autofahrer.
zum Beitrag21.12.2023 , 08:43 Uhr
Für Leute, die nicht mal 5€ aufbringen können, ist der HVV nicht verantwortlich. Selbst wenn alle 32.000 Obdachlosen von Hamburg unter den täglichen 780.000 Fahrgästen sein sollten, dann machen sie weniger als 5 % aus. Für 5 % die Digitalisierung aufhalten ist unverhältnismäßig. Zumal die Probleme dieser Gruppe woanders liegen und die 5€ nur ein Symptom sind. Wenn wir immer warten, bis auch wirklich jeder mit dem Fortschritt zurecht kämmt - m. E. weigern sich viele einfach -, dann sind wir am Ende.
zum Beitrag20.12.2023 , 12:29 Uhr
Warum sollten allein Autofahrer zahlen? Warum nicht alle, die den ÖPNV nutzen oder nutzen könnten? Abgesehen davon, dass ich die öffentlichen Zuschüsse schon für üppig genug halte, wie sie schon sind.
zum Beitrag20.12.2023 , 12:18 Uhr
Obdachlose sollten dann eine mit 5 € aufgeladene Karte in der Unterkunft erhalten. Und die sollte dort immer wieder aufgeladen werden können.
Dafür ist aber nicht der HVV zuständig. Für alle anderen Kritikpunkte habe ich kein Verständnis. Für 5 % der Nutzer unnötig Material und Zeit verbrauchen ist doch nicht zu rechtfertigen.
zum Beitrag18.12.2023 , 10:38 Uhr
Wenn die Existenz Israels und das Hegen einer antisemitischen Gesinnung so wichtige Fragen sind, dann sollte das im Grundgesetz und den einfachen Bundesgesetzen geregelt werden. Insbesondere wüsste man dann auch verbindlich was die „Staatsräson“ und „Antisemitismus“ im rechtlichen Sinn überhaupt bedeuten und welche Konsequenzen es gibt. Wobei ich doch mal in Frage stellen wollte, ob „Gesinnung“ allein schon verfolgt werden kann und sollte, soweit sie sich nicht nach außen äußert.
zum Beitrag17.12.2023 , 21:49 Uhr
Sollte der SUV meiner Frau während ihres Hintergrunddienstes mal Opfer einer so lustigen Aktion werden, haben der Herzinfarktpatient oder seine Angehörigen hoffentlich auch Ihren Humor.
zum Beitrag05.12.2023 , 20:38 Uhr
Gesetze sind nur die halbe Miete. Auch die Verwaltung- was anderes sind Lehrer rechtlich nicht- müsste auf den Bund übergehen. Das wären dann aber zwei Änderungen im Staatsgefüge, die sicherlich nicht passieren werden. Besser über geschickte Geldzahlungen nachdenken, die sind eher machbar.
zum Beitrag05.12.2023 , 14:56 Uhr
Wie schlagen eigentlich die Aufenthalte wegen der Emissionen zu Buche? Ich verstehe, dass eine durchgehende Zugfahrt von Singapur nach Italien weniger CO2 benötigt als ein Flug. Aber wenn man für die Ganzen Übernachtungen usw. noch Unterkünfte bereit halten muss, die bei einem Flug entfallen, lohnt es sich dann immer noch? Auf die Schnelle habe ich dazu keine Antwort im Netz gefunden.
zum Beitrag05.04.2023 , 06:47 Uhr
Dann sollten die ü70 aber auch erkennen, dass man Kriege gerne eindämmen sollte. Dazu muss man klare Kante zeigen, wenn es die Situation erfordert. Kann die gegenwärtige Strategie im nächsten Weltkrieg enden? Möglicherweise. Aber Russlands gewähren zu lassen führt mit höherer Wahrscheinlichkeit dazu - weil nach dem bisherigen Verhalten Russlands „zum Schutz der Russen in der Diaspora“ dann früher oder später auch NATO-Staaten (oder Teile davon) mit Russland „wiedervereinigt“ würden. Und spätestens dann haben wir den großen Krieg.
zum Beitrag05.04.2023 , 06:36 Uhr
Eine neutrale Ukraine und keine Aussicht auf NATO-Mitgliedschaft war der status quo vor 2014 und 2022. Das „Angebot“ ist für Russland erkennbar nicht attraktiv. Warum sollte es jetzt attraktiv sein? Und warum sollte sich die Ukraine derzeit darauf einlassen und der Westen sie in diese Richtung „motivieren“? Und warum sollte Russland nach dem gezahlten Blutzoll und dem wirtschaftlichen Schaden mit einem status quo ante zufrieden sein? Falls letzterer überhaupt erreichbar ist - die Ukrainer werden irgendwas an Entschädigung haben wollen, ggf. auch „Rückgabe“ von Gebieten, die Russland bereits mit viel Trara als Gliedstaaten „aufgenommen“ hat.
zum Beitrag19.03.2021 , 11:09 Uhr
"Sexpflicht" besteht auch in Deutschland und auch für den Ehemann, daher ist die Rechtslage nicht diskriminierend. Man kann Sex aber nicht erzwingen - man müsste ohnehin gem. § 1353 BGB darauf klagen und könnte ein Urteil dann aber nicht vollstrecken.
Allerdings kann die Sexverweigerung eine Kürzung des ehelichen Unterhaltsanspruchs rechtfertigen.
vgl. BeckOK BGB/Hahn, 57. Ed. 1.2.2021, BGB § 1353 Rn. 10
zum Beitrag05.11.2019 , 14:45 Uhr
Die Kernforderung des Kommentars, § 218 StGB abzuschaffen, ist unrealistisch. § 218 StGB kann nur unter zwei Umständen abgeschafft werden: 1. Das Bundesverfassungsgericht ändert seine Rechtsprechung, wonach die Menschenwürde nach Art. 1 GG den Schutz der Föten bedinge oder 2. nach Art. 146 GG wird eine neue Verfassung verabschiedet, denn Art. 1 GG kann gem. Art. 79 GG nicht geändert werden.
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