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12.03.2020 , 20:34 Uhr
Nein, zweite Instanz.
zum Beitrag01.03.2020 , 12:24 Uhr
Der Autor macht einen grundsätzlichen Fehler - der "Mietendeckel" gibt ja gerade vor, nicht das im BGB abschließend bundesrechtlich geregelte Mietvertragsrecht (privatrechtliche Regelungen) ändern zu wollen. Denn hier besteht ja eine bundes- und keine landesrechtliche Gesetzgebungskompetenz.
Stattdessen formuliert der Mietendeckel bestimmte öffentlich-rechtliche Verbote und Gebote, mit denen das geltende Bundesrecht umgangen bzw. ausgehebelt werden soll.
Ob dies zulässig ist, wird Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung sein.
zum Beitrag02.11.2019 , 17:36 Uhr
"Grundsätzlich werden die Mieten mit dem Mietendeckel wieder auf den Mietspiegel von 2013 gesenkt."
Das stimmt eben NICHT. Die Miettabelle des Senats besteht aus Mittelwerten, die teilweise erheblich unter dem Mietspiegel von 2013 liegen (Spannenwert, Lage, Unterscheidung Ost und West-Berlin sind anders als im Mietspiegel nicht berücksichtigt). Das ist eine des Autors Vereinfachung, die den Diskurs von Frau Lompscher stützt.
zum Beitrag