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28.09.2019 , 20:16 Uhr
Frage eins, kann sie es beweisen? Vermuten wir mal, sie kann. Was dann zunächst wichtig wäre, der exakte Zusammenhang . Gab es zuvor schon ein Gespräch, bei dem wechselseitig geflirtet wurde oder hat er ihr das Besagte im Vorbeigehen an den Kopf geworfen? Wenn letzteres zutrifft, war seine Äußerung ganz klar eine sexuelle Belästigung. Das Gericht zielt aber wohl darauf ab, dass sie für diese Belästigung quasi Selbstjustiz übt, indem sie ihn mit Weinstein in einem Atemzug nennt. Andererseits hat er jedoch keinen Anspruch darauf, dass ein Gespräch das er mit ihr führt, und erst recht nicht ein solches, unter 4 Augen bleibt. Schließlich geht es nicht um Beriebs- oder Geschäftsgeheimnisse.
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