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20.08.2019 , 18:37 Uhr
"Wer sich mit sowas solidarisiert ist für mich das Letzte."
Ich finde einen Innenminister der keine Skrupel hat aus politischen Motiven gegen die Verfassung zu verstoßen deutlich gefährlicher. 1. war das Vereinsrecht hier nicht anwendbar, weil (was auch das Innenministerium erkannt hat) es um Medieninhalte (iSd. Art. 5 GG) geht. Dafür wären sind die Länder zuständig. 2. hätten einzelne Inhalte auch mit milderen Mitteln geahndet werden können 3. verstößt das Verbot gegen die EMRK
Wenn das Schule macht, dann sind die Hürden für den Staat künftig Zensur auszuüben in Zukunft abgesenkt. Um das anzuprangern, muss man den Inhalten nicht zustimmen... Aber solidarisieren Sie sich ruhig mit Seehofer
freiheitsrechte.or...nten_Indymedia.pdf
zum Beitrag20.08.2019 , 18:22 Uhr
zum Glück misst sich Rechtsstaatlichkeit nicht an subjektiven Maßstäben. Ein vereinsrechtliche Maßnahme auf eine Medienplattform anzuwenden ist schlicht rechtswidrig. Die Länder (nicht der Bund!) hätten gegen einzelne strafrechtlich relevante Inhalte vorgehen können, ohne die Verfassung zu brechen.
freiheitsrechte.or...nten_Indymedia.pdf
zum Beitrag08.08.2019 , 13:04 Uhr
1. Das eine sind Verwaltungsmaßnahmen, das andere richterliche Entscheidungen. 2. Geht es bei Schulstreiks, Abschiebungen, etc um Privatpersonen. Der Verwaltung steht es frei, dort Recht - wenn nötig sogar mit Gewalt - durchzusetzen. Aber wer zwingt die Verwaltung bzw Landesregierung, wenn sie keinen Bock hat die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und das Urteil umzusetzen?
Einen Rechtbruch einer Landesregierung mit dem von Schüler*innen, Aktivist*innen oder abgelehnten Asylbewerber*innen (wo es oftmals auch noch keine richtleriche Entscheidung gibt) gleichzusetzen, ist wie Äpfel mit Bienen zu vergleichen. Zumindest lebe ich lieber in einem Land wo Schüler schwänzen, als in einem wo Regierungen Urteile nicht befolgen.
zum Beitrag