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04.03.2019 , 16:15 Uhr
Ja, angeblich wird mit §219a das ungeborene Leben geschützt, wenn es mal aber da ist und sich erwachsene an Kindern vergehen, ist der deutsche Staat in den meisten Fällen nicht fähig, die Kinder zu schützen. Denn in Deutschland VERJÄHREN sexuelle Übergriffe an Kindern einfach. Da wäre mal eine Gesetztes-Änderung notwendig! In Deutschland ist in dieser Hinsicht die Rechtslage für Kinder gut ausgearbeitet. Kardinal Pell wurde auch in Australien verurteilt und nicht in Deutschland, da wäre seine Straftaten längst VERJÄHRT. Ja, der deutsche Rechtsstaat schützt das Kinderleben nicht konsequent, sondern nur Phasenweise.
zum Beitrag04.03.2019 , 16:06 Uhr
"Wenn ich mich über medizinische Themen informiere, ist Twitter & Co. schon immer meine erste Wahl gewesen.."
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