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23.02.2019 , 14:32 Uhr
Abgesehen davon, dass ich Ihren NS-Vergleich (und auch alle in der Diskussion vorab angebrachten NS-Vergleiche) für überaus unangebracht erachte, muss ich hier in der Thematik einmal einhaken und gegen Sie sprechen: Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das NS-Regime vollständig entmachtet, die strafrechtliche Verfolgung lag vorerst vollständig bei den Siegermächten, somit sind die juristischen Fehler, die gemacht wurden, vor allem denen vorzuschreiben. Des Weiteren stimmt es zwar, dass durchaus viele Verbrecher nicht oder nur unzureichend bestraft wurden, jedoch darf man auch nicht die Strafen vergessen, die vollständig durchgeführt wurden; Hunderte Kriegsverbrecher wurden nach dem Krieg zum Tode verurteilt, die meisten Urteile auch vollstreckt. Es wurde aktiv gegen das Verbot der Todesstrafe gestimmt, um die Hinrichtung von NS-Verbrechern zu gewährleisten. Viele weitere tausende bis hunderttausende Soldaten, Offiziere, Ärzte und andere, die sich während des Krieges Straftaten schuldig gemacht hatten, wurden Jahrzehnte lang eingeknastet und kamen teilweise nie wieder frei. Das wollte ich hier nur mal angebracht haben.
Was die Thematik Gerechtigkeit, Rechtsspruch und Rechtsstaat angeht bin ich hier ehrlich gesagt zu mindestens 95% bei @Normalo
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