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03.12.2018 , 21:09 Uhr
die Lösungen bisher bringen nichts. Dabei gibt es einfache Wege: 1. Finanzamt Betriebsprüfung bei Airbnb Berlin. Der Prüfer könnte dann Kontrollmitteilungen erstellen über alle Gastgeber, ob die das alles versteuert haben. 2. Airbnb verstösst gegen das Bestellerprinzip. Denn Airbnb ist ein Makler für möblierten Wohnraum. Seit 2015 darf ein Makler nur noch vom Auftraggeber verlangen, also von den Vermietern. Dann ist Schluss mti 6 Prozent und vom Mieter bis zu 18%. Dann muss der Vermieter alles bezahlen, das verteuert alles. 3. Airbnb macht das Inkasso für die Vermieter. Der Gast bezahlt ja an Airbnb und die senden das weiter. Dazu muss Airbnb von jedem Vermieter eine Rechnung erhalten wegen der Vorsteuer. Das macht Airbnb auch ganz heimlich im Kleingedruckten. Aber keiner von den Vermieter führt die ab. airbnb leistet also beihilfe bei Vorsteuerbetrug.
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