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27.01.2021 , 13:24 Uhr
Liebe Taz, habt ihr nachrecherchiert?
Es gibt keine bautechnische Rechtfertigung, für eine solche Totalrodung.
Es ist nicht ersichtlich, dass im Vorfeld klimaökol. oder artenschutzfachliche Prüfungen vorgenommen wurden.
Die Zusage des SGA, Heckenteile stehenzulassen, wurde nicht ansatzweise umgesetzt, aus welchen Gründen auch immer.
Es kann nicht länger angehen, dass Planungen auf öffentl. Grund solche Kollateralschäden anrichten, dass ist ja kein Einzelfall.
Mit den umfangreichen Rodungen werden Fakten geschaffen und die Lebensstätten der Vögel, Insekten unwiederbringlich vernichtet.
In Zeiten von Artensterben und Klimawandel ist dieses Vorgehen ignorant und unzeitgemäß.
zum Beitrag11.01.2020 , 14:59 Uhr
Als Spaß ist die Zählung toll, aber ungeeignet, um belastbare Daten zu Bestandsentwicklungen abzuleiten. ('Noch die war Vogelmonitoring so wichtig')
Es reicht nicht, alles aufzuschreiben, was man irgendwo grade sieht. Es braucht Methodenstandards, die die zufälligen Erfassungen an verschiedenen Orten und bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen überhaupt erst miteinander vergleichbar machen.
Viele ungeübte Beobachter*Innen zählen die Vögel, die am besten sichtbar sind. So kaum Buchfinken u.a., die sich hoch in Baumkronen oder tief im Buschwerk verstecken. Die meisten suchen auch nicht wie Spatzen ihre Nahrung regelmäßig in menschlicher Nähe. Ich habe auch erlebt, wie alles was klein und dunkel ist, als Spatz eingetragen wird. Bzw. fliegen 4 Eichelhäher durch 2 Gärten, werden 8 gezählt.
Die anhaltende bauliche Umgestaltung Berlins lässt die Behauptung stabiler Bestände gewagt erscheinen. Haussperlinge sind als Gebäudebrüter auf Hohlräume angewiesen, die sie standorttreu und im Kolonieverbund besiedeln. Im Zuge flächendeckender Sanierungen gehen in Berlin weitaus mehr Brutplätze verloren, als ersetzt werden. (www.umweltbuero-li...um-nachlesen.html)
Der gesetzliche Artenschutz wird auf Grund massiver Vollzugsdefizite (SenUVK) sehr häufig nicht berücksichtigt und keine Ersatznisthilfen angebaut. Durch Verdichtung, Versiegelung, Rodung verschwinden in Wohngebieten und Parks die essenziellen Nahrungshabitate und Schutzgehölze endgültig.
Gutachter/Bauherren verweisen gerne auf die Zählung, um Schutzbestimmungen abzuschwächen. Im Fazit führt das dazu, dass Bestände verinseln bis sie ganz verschwinden oder stark eingebrochen sind (Falke 62, 2015).
Politik & Verwaltung sollten die Gefährdung der typischen Siedlungsvögel und grade der häufigen Arten Ernst nehmen. Denn sie sind es, die uns die Natur vor die Haustür bringen und eine hohe soziale Bedeutung haben. Naturschutz ist kein Denkmalsschutz.
zum Beitrag26.02.2019 , 16:33 Uhr
Hier muss auch eine im Hinblick auf Artenvielfalt 'aggressive' Stadt- und Freiraumplanung kritisiert werden.
Selbst bei verbreiteten Vogel- oder Fledermausarten wie Amseln und Haussperlingen kann heute nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Verlust von Lebensstätten im Lebensbereich von Menschen durch andere Lebensstätten ausgeglichen werden kann, weil zurzeit durch Modernisierungsmaßnahmen und flächendeckende Verdichtung immer mehr dieser Lebensstätten (in Gebäudehohlräumen oder in Strauchzonen) unwiederbringlich verschwinden.
Soll der Schutz der Lebens- und Zufluchtsstätten (nach Bundesnaturschutzgesetz §44) effektiv sein, muss die Koalition den ganzjährigen gesetzlichen Lebensstättenschutz in die Berliner Bauordnung, Bauleitplanung und das Grünanlagengesetzes integrieren und den Vollzug stärken.
In gedämmten Häusern mit glatten Fassaden ohne Hohlräume und in Grünflächen ohne dichte Gehölze finden Vögel keine Brutplätze mehr, keine Rückzugsräume, keine Zufluchtsstätten. In durchsichtigen Sträuchern können Amseln kein Nest bauen und Hausperlinge keine Deckung finden.
Das Verbot der Zerstörung solcher Lebensräume, auch bei Amseln, kann nur umgangen werden, wenn für die zerstörten Fortpflanzungs-und Ruhestätten neue geschaffen werden.
Was aber in der Regel nicht passiert, weil artenschutzrechtliche Belange der Eigenverantwortung unterliegen und zudem der Vollzug vollkommen dereguliert ist.
zum Beitrag25.10.2018 , 10:56 Uhr
Zwischen Wärmedämmung (Energiepolitik) und Artenschutz am Haus (nationale Biodiversitätsstrategie) besteht ein massiver Konflikt und das muss angesprochen werden. Danke für den Artikel. Die energetische Sanierung vernichtet vor allem die Lebensstätten/Nistplätze von Mauerseglern und Haussperlingen (besonders geschützt) in großem Umfang. Deren Bestände gehen anhaltend und teils drastisch zurück und das seit Jahren. Experten schätzen, dass in Berlin 80% der Niststätten jährlich illegal wegsaniert werden, was auch die ehrenamtliche Arbeit bestätigt. Wird berücksichtigt, dass meist während der Brutzeit und Anwesenheit der Tiere im Nest saniert wird, liegt das gravierende Tierschutzproblem auf der Hand. Hinzu kommt, daß extrem standort- und nesttreue Gebäudebrüter eben nicht einfach wegfliegen können. Ausserdem sind oder werden im Umfeld die Gebäude auch saniert, die Nischen verschlossen und es fehlen Nahrungshabitate. Die Berliner Verordnung zum Schutz der Gebäudebrüter sichert weniger die Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes §44, sondern fördert das schnelle, naturschutzfachlich unkontrollierte Bauen. Das Kernproblem ist, es bleibt allein den Bauherren und Architekten überlassen, ihre Gebäude vor Baubeginn auf das Vorhandensein geschützter Lebensstätten zu überprüfen. Ohne Kontrollen und Strafen zu befürchten, werden geschützte Lebensstätten 'übersehen' und ersatzlos wegsaniert - was juristisch schwer nachweisbar ist, weil Nester oder Fledermausquartiere a) tief versteckt in Gebäudenischen stecken und es b) keine Pflicht zur Dokumentation gibt. Die Politik agiert trotz Verpflichtung zum Schutz der Gebäudebrüter im Koalitionsvertrag weiterhin mut- und orientierungslos, obwohl der Aufwand zum Schutz der Gebäudebrüter verhältnismäßig gering ist. So werden Konflikte in Folge von Baustops in Kauf genommen, obwohl diese durch rechtzeitige Planung von Artenschutzmaßnahmen beim Bauen vermeidbar sind. Im Vergleich zur Gesamtsumme sind die Kosten und Aufwände gering!
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