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18.09.2018 , 14:43 Uhr
Schulpflicht hin oder her: SCHULRECHT gilt in jedem Fall, das heißt, Jugendliche dürfen auf eigenen Wunsch hin die Schule besuchen, immer, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, unabhänging davon, ob sie eine Meldebestätigung besitzen oder nicht (siehe Menschenrechte, Kinderrechte, Verfügungen in Bremen)- selbst wenn die Minderjährigkeit aus Sicht des Jugendamts umstritten sein sollte, RECHT AUF SCHULE GILT.
Außerdem frage ich mich, warum in dem Artikel nur das Sozialressort und nicht in der Jugendhilfe Tätige zu Wort gekommen sind?
Viele Grüße von einer Bremer Lehrerin
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