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10.08.2018 , 15:05 Uhr
Es gibt leider viel zu viel Unkenntnis bei den Journalisten und Kommentatoren. Ich bin selbst vom Amtsgericht bestellter Betreuer für eine Person, die dementiell erkrankt ist. Selbst diese Person darf nicht im Pflegeheim festgehalten werden oder gegen ihren Willen zurückgebracht werden. So was ist nur möglich, wenn es dafür einen besonderen Beschluss des Amtsgerichts "zur Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung" gibt. Betreuung alleine berechtigt niemanden zum Freiheitsentzug. Eine Ausnahme ist lediglich eine Hilflosigkeit durch zum Beispiel eine akute Erkrankung. Aber das ist dann ein Fall für den Rettungsdienst und nicht für die Polizei.
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