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24.07.2018 , 22:04 Uhr
@Christian: Sehr witzig, die Anspielung auf SM-Praktiken. @RIVERBLUE13: Fixierung ist eine ärztlich anzuordnende Maßnahme und die Indikation ist der Schutz des Patienten vor sich selbst, z.B. bei Selbstmordabsichten oder Gefahr von schweren Stürzen (z.B. Patient der durch Alkohol oder Drogen völlig unkoordiniert und gleichzeitig noch wehrig ist und Drang zum klettern oder weglaufen hat). Oft müssen Ärzte von internistischen Notaufnahmen/Intensivstationen diese Maßnahmen anordnen und die Pat. werden monitorisiert (maschinell überwacht). I.Ü: Ein richterlicher Bereitschaftsdienst mit einer nächtlichen 9-stündigen Lücke ist doch völlig inkonsequent, wenn postuliert wird, das nicht der Arzt sondern der Richter die Anordnung treffen soll (der i.Ü keine medizinischen Fachkenntnisse hat und die Situation auch eigentlich vor Ort selbst in Augenschein nehmen müsste). Ein Pat., der ohne eine solche (zugegeben drastische) Maßnahme zu schaden käme, hätte ebenso das Recht die Behandler zu verklagen (oder seine Hinterbliebenen), so dass das Dilemma der Entscheidung doch beim Arzt und dem Pflegepersonal bleibt.
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