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05.06.2018 , 13:20 Uhr
Wieso liebe TAZ-Redaktion werden eigentlich nur Teile der von Frau Mayer verbreiteten Fake News korrigiert? Liegt das daran, dass der Beck-Verlag mit Klage droht, der tote Herr Tröndle aber nicht? Wieso darf die "selbsternannte" Journalistin Frau Mayer - befreit von jeder Sachkenntnis - behaupten, dass Herr Tröndle mit einem Staatsexamen "vollbefriedigend" heute keine Anstellung in der Justiz bekommen würde? Mit einem Staatsexamen "vollbefriedigend" würden sich alle Justizministerien von Nord bis Süd und West bis Ost um eine Einstellung von Herrn Tröndle bemühen. Dies gilt erst recht - wikepedia sei dank - wenn man berücksichtigt, dass Herr Tröndle sein zweites Staatsexamen mit "gut" abgelegt hat. Zur Erhellung: inzwischen genügt in den meisten Bundesländern für die Einstellung im Justizdienst eine Examensnote von 8 Punkten = "befriedigend". Mit einer Note "vollbefriedigend" kann man sich die Jobs quasi frei aussuchen. Mit der Note "gut" gilt dies umso mehr.Nur nebenbei sei darauf hingewiesen, dass die "selbsternannte" Journalistin Mayer ihrem "Beitrag" auch die unsinnige Annahme zu Grunde legt, dass in der Justiz nur hirnlose Idioten arbeiten, die gedankenlos wie Zombis einem Kommentarautor folgen, ohne sich eine eigene Meinung zu bilden.Nicht weniger unsinnig ist die in einigen Kommentaren zu findende Annahme, dass Kommentarautoren keine private Meinung vertreten würden, weil sie die Rechtsprechung beeinflussen wollen. Abgesehen davon, dass sich die Rechtsprechung nur beeinflussen lässt, wenn die Argumente überzeugen, will jede Meinungsäußerung andere beeinflussen. Gerade deshalb wird die Meinungsfreiheit geschützt. Oder warum dürfen "selbsternannte" Journalisten mit der Verbreitung von Hetze die Meinung von Lesern, Politikern usw. beeinflussen und ein Kommentarautor soll dies nicht dürfen?
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