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02.06.2018 , 10:49 Uhr
Da wir ja nicht anwesend waren, wissen wir nicht, ob die Beamtin nicht noch vorher Stop gerufen hat. Oder sie, so wie es vermutlich vorgesehen ist den Waffengebrauch angekündigt hat.Hätte sie warten sollen, bis der ihr Helfende vlt durch den zufällig ein Küchenmesser dabeihabenden und dieses unglücklicherweise falsch Benutzenden noch mehr verletzt wird? Wer eine mit Strafe bedrohte Handlung ausführt darf m.E. Damit rechnen das er Konsequenzen erfährt, ob er das zu diesem Zeitpunkt gerade versteht ist für mich persönlich zweitrangig. Und wenn verbale Kommunikation nicht zum Erfolg führt ist leider manchmal eine Tatbeendende erforderlich. Zum Durchatmen und auch dem Warten auf weiter Infos kann ich nur zustimmen.
zum Beitrag02.06.2018 , 08:46 Uhr
Vlt war er ja zu seiner Arbeit als Koch unterwegs und das Messer ist dann zufällig Richtung Polizistin gefallen.
..
Untersuchung des Falles ist die Norm, aber sollte meines Erachtens ohne eine Vorverurteilung erfolgen. Es sollte auchmöglich sein, sich in seiner/ihrer Uniform(subjektives Sicherheitsgefühl durch Präsenz zeigend bzw Stolz auf seinen Beruf ) unbeschadet in der Öffentlichkeit zu bewegen. Niemand dürfte eigentlich einen Anderen mit einem Messer verletzen.
zum Beitrag