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13.05.2018 , 14:53 Uhr
Die „Gutsherrenart“ der Leitung des BBW`s ist wahrscheinlich erblich. Erst seit 1997 der Geschäftsführer Herr Meyer-Rockstedt und dann sein Neffe, Herr Dr. Torben Möller, als Nachfolger seit 2015, sprechen Bände in der Kontinuität der „Gutsverwaltung“.
Persönliches Beispiel: Der Betriebsratsvorsitzende, Herr M. Müller, geht am 31.12.14 in Rente, dito auch der Geschäftsführer Herr Meyer-Rockstedt, allerdings mit letzten Schreiben an Herrn Müller: Er habe unnötige Reibungsverluste verursacht und den Betriebsfrieden gestört. Die Konsequenz ist ein lebenslanges Hausverbot. (s.a. taz-Artikel vom 21.5.15).
Für mich war das nicht nachvollziehbar.
Ich habe im BBW von 1978 bis 1984 als Fachbereichsleiter E-Technik und als gewählter Betriebsrat, sowie von 1990 bis 2006 als Ausbildungsleiter gearbeitet. Wegen des Hausverbots habe ich mich an den Präsidenten des SozD, an Frau A.Nahles (Bundesministerin für Arbeit, sie war 2015 zu einem Besuch im BBW eingeladen) und an Betriebsräte anderer BBW`s gewendet mit der Bitte um Stellungnahme und dem Ziel der Rücknahme des Hausverbots (s.a. Blog //blog.betriebsrat.de/ .... Es erfolgte keine Rücknahme.
Herr Dr. Möller war nur wg. des Kurzbesuchs von Frau Nahles zu einem Gespräch mit mir am 16.4.2015 bereit. Ich saß nicht nur ihm, sondern auch seinem Onkel, Herrn Meyer-Rockstedt und dem Prokuristen gegenüber. Das Gespräch war an Schärfe und Wut von Herrn Dr. Möller und Herrn Meyer-Rockstedt nicht mehr zu überbieten (mein Vorgehen sei unverschämt bezügl. der Schreiben an Frau Nahles, den Präsidenten des SovD und an die Betriebsräte anderer BBW`s, es sei betriebsschädigend, störe den Betriebsfrieden, wirke aufrührerisch im Betrieb). Herr Dr. Möller erbat sich Bedenkzeit. Ich erhielt am 24.4.2015 ein Schreiben: Lebenslanges Hausverbot um ..„den Betriebsfrieden zu wahren“ .. und „aus Verantwortung gegenüber rund 220 aktiven und engagierten Mitarbeitern...“
Hier schließt sich der Kreis, nach „Gutsherrenart“ zu schalten und zu walten!
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