Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
02.05.2018 , 13:23 Uhr
Ich bin Maler u Lackierer und arbeite in DK. Wenn ich entlassen werde, melde ich mich in D arbeitslos. Das war bisher nie ein Problem. Bis letztes Jahr. In meiner Arbeitsbescheinigung stand mein Urlaubsanspruch drin. Gültig vom 01.05.18 - 30.04.19. Mein Alg1 Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung des Urlaubsanspruches. Das bedeutet, es wird von mir verlangt mir mein Urlaubsgeld (wohlgemerkt Oktober 2017) auszahlen zu lassen, dessen Anspruch aber erst jetzt im Mai gültig wäre. Dazu würde es bedeuten, dass wenn ich keinen neue Stelle gefunden hätte, (war nur 10 Tage arbeitslos) hätte ich mir mein gesamtes Urlaubsgeld für meinen Jahresurlaub von 22 Tagen auszahlen lassen, um davon zu leben und erst danach würde ich Leistung empfangen. Es würde auch bedeuten, dass ich absolut keine Möglichkeit hätte im Jahr 2018 Urlaub zu nehmen, weil mein gesamter Urlaub dafür drauf ging, den Staat zu entlasten. Mit diesem Vorgang beschäftigt sich gerade das Sozialgericht. Jeder vollpfosten kriegt jeden Monat sein Hartz 4 pünktlich. Und die die noch was leisten werden so gef...t. Gerechtigkeit ist lange vorbei.
zum Beitrag