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29.04.2018 , 19:59 Uhr
Mir ist der Begriff anerkannter UN-Flüchtling und seine Rechtslage unbekannt.
Aber ich glaube die Anwältin Frau Böhlo irrt sich. Wenn ein in Deutschland anerkannter Flüchtling Angehörige nachholt, entstehen für den nachgeholten Angehörigen nicht die gleichen Rechte. Ansonsten würde da eine Kette entstehen. Die nachgeholten Angehörigen könnten immer wieder neue Angehörige nachholen usw. Dass es eine Ausnahme für UN-Flüchtlinge geben soll, kann ich mir nicht vorstellen.
Auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Beirut ist außerdem zu lesen "Ein Familiennachzug ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn sich bereits ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland aufhält." Das würde bedeuten ein getrennter Nachzug der Eltern, würde einen Nachzug des zweiten Elternteils verhindern. Auch da kann ich mir keine Ausnahme für UN-Flüchtlinge vorstellen.
Die Anwältin sollte sich besser vorab noch einmal informieren, bevor nicht zurückdrehbare Probleme entstehen.
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