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04.04.2018 , 00:34 Uhr
Eigentlich ist die Frage der Gesetztswiedrigkeit jedem klar, der sich Artikel 16 Absatz 2 des GG durchliest. Da steht nämlich eineindeutig drin, daß sich nur derjenige auf Asyl berufen kann, welcher nicht aus einem sicheren Drittstaat kommt.
Weiterhin ist es das hier vielgescholtene Bürgertum, das jeden Tag früh um 6 Uhr seinen Hintern aus dem Bett schwingt und die ganze Chose mit seinen Steuergeldern bezahlt.
Außerdem stellt sich die Frage, wieviel Leute die Befürworter einer unbegrenzten Einwanderung eigentlich hereinlassen wollen (5,10 oder lieber gleich 80 Millionen?).
Abschließend kann ich also allen Hobbykommunisten nur raten: Zeugt Kinder, um deren Zukunft man sich sorgt und geht arbeiten. Dann sieht man die Welt gleich aus einem ganz anderen Blickwinkel.
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