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21.03.2018 , 20:58 Uhr
Liebe taz Redaktion, ich finde Ihren Artikel zu eingefärbt, zu zu sehr fokussiert auf den Staat als Machtaparat; zu sehr fokussiert auf die vermeidliche Opferperpektive um dann ggf. Anhand von Einzelschicksalen Rückschlüsse auf einen Gesamteindruck zu bekommen.
Als Beispiel:
Paragraph 42 SGB VIII ist eine vorläufige Schutzmaßnahme, innerhalb kurzer Zeit muss entweder das Familiengericht oder die Zustimmung der kindeseltern eingeholt werden
Am sog. Hilfeplan also gemäß 27 ff SGB VIII sind die sorgeberechtigten zu beteiligen, auch bei Entzug gemäß 1666 BGB haben die Eltern weiterhin Umgangsrecht;
Was ist mit der Statistik im Sinne der Kindern oder der Jugendhilfe
Wirkfaktoren/ empirische Daten zu Erfolg von Jugendhilfe?!
Eine kritische Auseinandersetzung wäre hier wünschenswert und nicht in Verallgemeinerungen und simplen Schuldzuweisungen seitens Staat und Jugendamt zu verfallen....
Am Ende sind es doch eh die anderen schuld, nämlich das böse Jugendamt,
die die Herausnahme vollzogen haben, die nicht eingegriffen haben, oder oder oder
Schade Taz / kritisch ist anders
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