Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
17.04.2026 , 12:38 Uhr
Ja. Mit 7 sind dann auch zurückgestellte Kinder eingeschult und ab 2029/2030 haben dann auch alle Grundschüler, zumindest auf dem Papier, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Bislang ist die Betreuung: 1. Komplett überfüllt und daher schwer, einen Platz zu bekommen 2. Teuer 3. Schlecht
In der Fantasie der Gesetzesschreiber wird dann aber die Betreuung leichter zu bekommen und ist sicher für jedes Grundschulkind geeignet. Es scheint vielen nicht in den Kopf zu gehen, dass gar nicht alle freiwillig zu Hause bleiben, wenn das Kind nun doch schon in die Grundschule geht. Wie immer passt eine pauschale Lösung nicht auf alle Menschen und schon gar nicht auf alle Kinder.
zum Beitrag17.04.2026 , 12:34 Uhr
Im Artikel steht: "Arme und chronisch Kranke müssen weniger zuzahlen". Bislang ist das schlichtweg falsch. Ich habe noch keine genaue Ausarbeitung davon gesehen, dass dann mit den neuen Zuzahlungen bestimmte Gruppen weniger zuzahlen sollen. Meine Grundmedikamente kosten etwa 28.000€ im Jahr. Nur sie Basismedikation. Die nehme ich in der größtmöglichen Packung, sodass ich nur 4 Mal im Jahr ein Rezept einlösen muss. Ich sehe nicht, weshalb ich, nur weil ich chronisch krank bin, weniger als die normale Rezeptgebühr zuzahlen sollte. Mache ich bisher nicht. (Und weit weg von den 1% Zuzahlungsgrenze bin ich damit natürlich auch. Das sehe ich auch nicht als Problem, die Versicherten tragen netterweise solidarisch diese abartigen Kosten, da kann ich die 40€ Rezeptgebühr jetzt locker zuzahlen). Mir geht es wie gesagt nur darum, dass die Formulierung im Artikel, in dieser Form einfach falsch ist.
zum Beitrag16.04.2026 , 07:18 Uhr
Arme und chronisch Kranke sind NICHT von der Zuzahlung befreit. Sie können sich, nachdem sie 2% (gilt übrigens für alle Versicherten, nicht nur "Arme") oder 1% (die chronisch Kranken) des Haushaltsjahreseinkommens in Zuzahlung gesteckt haben, für den Rest des Jahres befreien lassen. Wenn man als verheiratetes Ehepaar nun zusammen 60.000€ im Jahr verdient und ein Partner chronisch krank ist, kann man, NACHDEM man 600€ Zuzahlung geleistet hat, für den Rest des Jahres eine Befreiung beantragen. Nimmt einem dann richtig was ab, wenn man im Oktober eine Befreiung beantragen darf und danach dann die restlichen zwei Monate zuzahlungsfrei unterwegs ist.
zum Beitrag17.03.2018 , 11:49 Uhr
Die meisten Abtreibungen werden nicht von den Krankenkassen bezahlt. Abtreibung ist keine Kassenleistung, außer der Abbruch ist medizinisch notwendig oder die Frau hat nachgewiesen, dass sie die ca.400€ für einen Abbruch nicht selbst zahlen kann.
Da die meisten Frauen in Deutschland, die abtreiben, verheiratete Mütter sind, werden die wenigsten Eingriffe tatsächlich von den Kassen übernommen.
Wenn eine Praxis auf ser Website im Leistungskatalog "Schwangerschaftsabbruch" aufführt, ist das keine Werbung. Und wenn beschrieben wird wie so ein Abbruch funktioniert ist das auch keine Werbung. Klar kann man damit kommen, dass man sich das gefälligst auch bei pro Familia sagen lassen kann. Von Fremden in einer echt unangenehmen Situation. Man kann Frauen aber auch einfach zugestehen, dass sie vernunftbegabt sind und sich dazu Informationen einholen können.
Und ja, wer gegen Abtreibungen ist, will primär Frauen und Ärzten das Leben schwer machen und Frauen mit der "Konsequenz Kind" dafür bestrafen, dass sie Sex hatten. Ginge es tatsächlich um Kinder, würden sich diese Leute für Kinder einsetzen, tun sie aber in der Regel nicht (das gilt vor allem für pro lifer in den USA), sonst gäbe es ja wohl nicht so viele arme Kinder oder Kinder, die in echt beschissenen Verhältnissen aufwachsen müssen.
Mit dem Austragen ist es nicht getan, Herr Blackrainbow. Sie können es austragen und sich dann bitte auch darum kümmern, bis es alleine leben kann - oder halt bis dass der Tod sie scheidet, wenn es eine Behinderung oder Krankheit hat und daher nie fähig sein wird, allein zu leben.
zum Beitrag