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14.03.2018 , 17:03 Uhr
Verschiedene Dinge müssen sich ändern:
1. Reduzierung der Landesrundfunkstalten auf 4 (Nord, West, Ost und Süd)
2. Beitrag 3 Euro für Alle für die Grundversorgung.
3. Wer mehr als Grundversorgung will, kann verschlüsselt mehr empfangen und zahlt dafür.
4. Festlegung, was unter „Grundversorgung“ zu verstehen ist (=Nachrichten, Wetter und etwas ganz Neues: Bildung)
5. Festlegung, was unter „Grundversorgung“ nicht zu verstehen ist (=Filme, Serien, Sport, Unterhaltung, Talkshows, Musikshows, Spielshows, Rundfunkorchester und Chöre)
6. Fernsehen ist Fernsehen; Internet ist Internet: Programme im Internet verschlüsseln (außer der Grundversorgung)
7. Etwas ganz Neues: Datenschutz leben und berücksichtigen! Regeln einhalten!
8. Ganz wichtig: Rundfunkräte komplett "entpolitisieren"!
zum Beitrag08.03.2018 , 16:31 Uhr
@Hanne: Auch sorry… aber so lange wir noch unsere freie Meinung haben und diese äußern dürfen, ist noch nicht alles verloren. Nur: Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Ich werde jetzt keine Schwimmbäder mit dem Rundfunk vergleichen, obwohl sie eines gemeinsam haben: Weder das Schwimmbad noch die Wohnung empfängt Rundfunk. Alle Beispiele, die Sie nennen, sind nicht mit Beiträgen finanziert. Und da liegt der große, aber feine Unterschied. Wenn man die Schwimmbäder unterstützen will, dann tut man dies durch Zahlung des Eintrittsentgeltes (=freiwillig), Mitglied im Schwimmverein (=freiwillig) oder als Förderer (freiwillig). Wenn die Gemeinde dem Schwimmbad einen Zuschuss zukommen lässt, dann geht das zu Lasten der Steuereinnahmen. Ein Zwangsschwimmbadbeitrag ist mir noch nicht untergekommen; ein Zwangsrundfunkbeitrag schon.
Wenn wir hier dem Gesetzgeber nicht Einhalt gebieten, haben wir in Kürze noch weitere Beiträge für weiteres unnützes Zeugs wie z.B.:
Autobahnbeitrag für alle Wohnungsinhaber als nächstes Beispiel; warum sollte das denn vom Besitz eines Kfz abhängig gemacht werden? Es könnte sie ja jeder nutzen. Ob direkt oder indirekt: Der Gesetzgeber wird das typisieren. Das Angebot ist ja da. Da wäre bereits die gleiche Argumentation erfüllt wie jene zur Rechtmäßigkeit des RF-Beitrag.
Der Superreiche hat idR genügend Steuersparmodelle, so dass er oft weniger zu öffentlichen Leistungen beiträgt als ein Durchschnittsverdiener.
Ich bin dafür, die Finanzierung des örR auf neue, andere Beine zu stellen. Dazu muss aber auch das Angebot stimmen.
Braucht es dazu die derzeit bestehende Anzahl von etlichen Landesrundfunkanstalten (9 plus DLF plus ZDF plus Landesmedienanstalt)?
Chöre und Orchester?
100 Sender?
Warum erhält der Intendant jeder Rundfunkstalt 250.000-400.000 Euro p.a.? … und ein Nachrichtensprecher 600.000 Euro p.a.?
Ich suche verzweifelt die Umsetzung des Bildungsauftrags.
Ich wünsche mir auch eine Pension zusätzlich zur Rente iHv 1.600 Euro. Die muss ich
zum Beitrag07.03.2018 , 13:44 Uhr
Schön, das das so deutlich angesprochen wird. Hier muß doch die Fragestellung in beide Richtungen erlaubt sein:
1. Kann ich mir die Bezahlsender neben den öffentlich-rechtlichen leisten? (Und will ich das?)
2. Kann ich mir die öffentlich-rechtlichen neben den Bezahlsendern leisten? (Und will ich das?)
3. Aber auch: Kann/will ich mir überhaupt eines dieser Angebote leisten?
Damit wäre den Anforderungen Genüge getan.
zum Beitrag07.03.2018 , 10:52 Uhr
Es wird bei allem immer gerne vergessen, dass der einmalige Datenabgleich mit den Meldeämtern bereits 2013/2014 stattfand.
Einmalig?
„Einmalig“ bedeutet laut Duden „nur ein [einziges] Mal vorkommend, erforderlich“ bzw. „nicht mehr wiederkehrend“.
Die von uns gewählten Entscheidungsträger sind da sprachlich nicht ganz auf Ballhöhe - oder werden wieder einmal selbst bestimmte Regelwerke zum eigenen Vorteil verletzt?
Jetzt muss aufgepasst werden, ob der „einmalige“ Datenabgleich nicht zum Dauerzustand wird. Darum sollten sich die Datenschützer kümmern.
Wer den Rundfunkgegner banal in der rechten Ecke platziert, hat einiges nicht bedacht: Warum soll man auf Grundrechte verzichten? Zwang war noch nie ein guter Berater. Das gilt verlängert für die Wohnungsabgabe namens „Rundfunkbeitrag“. Zur demokratischen Freiheit gehört auch die eigene Entscheidungsmacht, etwas nicht zu wollen. Wenn jeder die Inhalte finanziert, die er haben will, dann wären die Probleme gelöst. Und wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk doch so gut und unersetzlich ist sowie eine außerordentlich hohe Akzeptanz genießt, dann sollte das doch alles ein Problem sein. Aber da sehen einige Leute ihre milliardenschweren Felle davonschwimmen.
zum Beitrag