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03.02.2018 , 17:51 Uhr
Als Vater eines jungen Menschen, der vor kurzem miterleben musste wie zwei Ordnungsbeamte an der Haustür standen, um ihn in die Schule zu „bringen“, würde gerne all diejenigen, die hier so vehement für die Beibehaltung der Schulpflicht (Schulanwesenheitszwang!) plädieren auf das gesetzlich verankerte Recht auf gewaltfreie Erziehung hinweisen.
§1631(2) BGB lautet:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Als kleinen weiteren Denkanstoß noch folgendes Zitat:
„Ich finde, dass sich eine Gesellschaft oder das soziale Gesicht einer Gesellschaft daran zeigt, wie sie mit Kindern und älteren Menschen umgeht.“
(Manuela Schwesig, ehem. Bundesfamilienministerin im Deutschlandfunk Interview am 02.02.2018)
Spontane Antwort des Moderators Christoph Heinemann: „Dann kann es aber in Deutschland nicht hoch her sein damit.“
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