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17.05.2014 , 17:28 Uhr
Es sollte keinerlei Toleranz für diese unanständige Verteidigung von Schwerstkriminellen geben. Die Todesstrafe ist äußerst unangenehm, gerade deswegen wird sie nunmal verhängt. Wie soll denn ein Recht auf Schmerzfreiheit für solche Bestrafungen überhaupt begründet werden? Meint wirklich irgendjemand, dass der Schmerz im Vergleich zum Tod irgendein Gewicht hat? Der Mann ist doch nicht deshalb bedauernswert, weil er unter Schmerzen starb. Schmerzen kommen und Schmerzen vergehen. Er ist deshalb bedauernswert, weil er nicht mehr leben darf! Aber - soviel sei auch gesagt - es ist nunmal die gerechte Strafe für sein Verbrechen. Ich habe den Eindruck, dass Gegner der Todesstrafe diesen Vorfall für ihre Argumentation missbrauchen. Das ist würdelos und frevelhaft.
zum Beitrag17.05.2014 , 17:10 Uhr
Finde ich sehr gut, was du schreibst. Man braucht Sinn im Leben. Ein sinnfreier Beruf ist eine Qual. Das historische Stichwort wäre hier Entfremdung.
Es ist staatliche Verantwortung, dass jeder Mensch ein sinnhaftes und nicht-entfremdetes Leben führen kann. Das ist Freiheit und nicht etwa die Freiheit des Vertrages.
zum Beitrag16.05.2014 , 13:21 Uhr
Danke übrigens an denjenigen, der meinen Beitrag gemeldet hat. Das war politisch korrekt bis zum äußersten. 1,2,3,4...
* kopfschüttel*
zum Beitrag15.05.2014 , 22:28 Uhr
Meiner Meinung, sollte im GG klar geregelt werden, dass weder Nebentätigkeiten, noch andere Mandate oder Ämter mit dem Bundestagsmandat vereinbar sind. Entsprechend sollte die Aberkennung des Bundestagsmandats bei Verstoß erfolgen.
zum Beitrag15.05.2014 , 22:10 Uhr
Meiner Ansicht nach, hat die AFD/ JA hier ausnahmsweise mal recht. Die Aufklärungsquoten sind erschreckend gering - so kann sich niemand sicher fühlen.
Die AFD/ Ja vergisst allerdings zu bedenken, dass auch bei der Prävention einiges geschehen muss: Die soziale Spaltung und die damit einhergende Entfremdung sind die entscheidenden Ursachen für die meisten Verbrechen.
zum Beitrag05.05.2014 , 04:56 Uhr
Mich regen solche Artikel mehr als auf. Denn der Punkt ist doch, dass jede gerichtliche Entscheidung für das Kind schlechter ausfällt, als wenn liebende Eltern die Verantwortung hätten.
Wer wegen Unterhalt zum Anwalt geht oder dazu nötigt, gehört weggesperrt. Denn was dort den Kindern im großen Stil angetan wird, ist ein furchtbares Verbrechen.
Kinder haben ein Recht auf Liebe. Darüber sollte mal ein Artikel geschrieben werden und nicht über irgendwelche juristischen Kleingeistereien.
zum Beitrag06.04.2014 , 10:17 Uhr
Die Begründung ist scheinheilig, so wie bei den meisten Entscheidungen von Juristen - haben sie doch gar keine Kompetenz auf dem Gebiet der Ethik oder Politischen Philosophie!
Vermutlich ist der franz. Weg am besten, einfach festzulegen, dass alle Menschengruppen im Parlament vertreten sein müssen.
Der rheinländisch-pfälzische Weg wäre aber sicherlich auch eine Möglichkeit den Wähler zu einer vernünftigen Stimmabgabe zu motivieren. Insofern wäre diese Lösung weniger elegant, dafür aber auch durchaus sinnvoll gewesen.
zum Beitrag