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03.12.2017 , 11:13 Uhr
Nach der Stellungnahme von Herrn Frömmrich stellen sich zwei Fragen:
Kennt er den von ihm beworbenen und unterstützten Gesetzentwurf nicht?
Oder verschweigt er wissenlich und willentlich die Wahrheit?
Denn in dem von CDU und Grünen im Hessischen Landtag unterstützten Gesetzentwurf findet sich auf S. 18 in § 21 Abs. 1 Ziff. 2 i) aa) folgende Regelung: „Das Landesamt darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten, auch wenn sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben werden, an inländische öffentliche Stellen übermitteln, wenn der Empfänger die Informationen benötigt 1. zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit oder der Strafverfolgung oder 2. zur Erfüllung anderer ihm zugewiesener Aufgaben, sofern er dabei auch zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beizutragen oder Gesichtspunkte der öffentlichen Sicherheit oder auswärtige Belange zu würdigen hat, insbesondere bei… i) der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen, aa) die in mit Landesmitteln geförderten Beratungsstellen zur Prävention und Intervention gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen oder in mit Landesmitteln geförderten Projekten eingesetzt sind oder eingesetzt werden sollen…“
Genau darauf hat der Bundesverband Mobile Beratung in seiner Stellungnahme vom 29.11.2017 hingewiesen.
Die Grünen haben in der 1. Lesung des Gesetzentwurfs am 21.11.2017 im Hessischen Landtag gemeinsam mit der CDU auch für diese Regelung plädiert. Dass Jürgen Frömmrich (Grüne) von nichts gewusst haben will und vom Koalitionspartner CDU „überfahren“ wurde erscheint vor diesem Hintergrund unglaubwürdig.
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