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30.11.2017 , 10:42 Uhr
Ob sich das Verfahren aushalten lässt, hängt sehr von der persönlichen Konstitution ab, und die ist bei vielen Antragssteller_innen eher nicht so toll. Fragen der Gutachter zur sexuellen Orientierung, sexuellen Praktiken werden gestellt, und manch Gutachter hat auch keine Bedenken mit diesen Fragen Kinder und Jugendliche Antragstellenden zu nötigen. All das ist beim Verfahren nach TSG irrelevant. Egal wie man die Antragsstellenden bezeichnet: Die Begutachtung ist eine Maßnahme, die der Europarat (Res. 2048) nicht möchte, die große Mehrheit der Community nicht möchte. Wer braucht schon ein Trans* Zertifikat vom Staat ? Die hier gescholtenen Trans*Aktivisten jedenfalls nicht.
zum Beitrag28.11.2017 , 09:08 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat einen wesentlichen Aspekt nicht berücksichtigt: Die im TSG vorgesehene Begutachtung muss sinnhaft sein und eine objektive Beurteilung der Geschlechtszugehörigkeit der begutachteten Person ermöglichen. Eine Studie (Meyenburg, ZfS 3/2016) untersuchte 3200 Begutachtungsfälle, aussagekräftige 15% aller jemals gestellten Gutachten, und kam zu dem Ergebnis: 99% bekommen ein "JA" zur Personenstandsänderung. Damit ist klar, dass letztendlich nur die Selbsterklärung eines Menschen bestätigt wird. Somit wird aus diesem Verfahren eine sinnlose Zwangsmaßnahme, die zu 100% durch Psychiater durchgeführt wird Etwas, dass nach Bekunden des BVerfG keine psychische Krankheit ist, durch Psychiater begutachten zu lassen verstößt m.E. gegen die Persönlichkeitsrechte. Petra Weitzel, 1. Vorsitzende dgti e.V.
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