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22.09.2017 , 13:32 Uhr
Es ist in Bremen keineswegs so, dass die Eltern frei wählen können, auf welche weiterführende Schule das Kind gehen wird:
"Sollte der Schulwunsch der Eltern die freien Kapazitäten übersteigen, so gibt es an jeder überangewählten Schule ein Aufnahmeverfahren. Hierfür gelten diese Kriterien:
Oberschule
1. bis zu 10% Härtefälle
2. bis zu 30% Leistung über Regelstandard und zugeordnete Grundschule (ggf. Losverfahren)
3. zugeordnete Grundschulen
Gymnasium
1. bis zu 10% Härtefälle
2. bis zu 100% Leistung über Regelstandard (ggf. Losverfahren)"
Quelle: https://www.bildung.bremen.de/uebergang_von_4_nach_5-3744
... und in der Regel übersteigen die "Schulwünsche der Eltern die freien Kapazitäten"...
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