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22.09.2017 , 11:10 Uhr
Als seit 25 Jahren in Italien ansässiger Deutscher, finde ich es absurd, sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2014 zu beziehen, während man von "Faktenrecherche" spricht.
Wie der Fall des im Juli verstorbenen Ibrahim Manneh (http://jesopazzo.org/index.php/460-appell-wahrheit-und-gerechtigkeit-fuer-ibrahim) zeigt, kann Italien geflüchteten Menschen nicht einmal das allererste Grundrecht garantieren, das auf Leben.
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