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28.03.2026 , 14:36 Uhr
Und warum sollen kinderlose Paare bzw. einer davon sich die KV-Beiträge durch die ledigen Einzahler schenken lassen dürfen?
zum Beitrag28.03.2026 , 14:32 Uhr
Aber Sie können auf Behandlungen verzichten, wenn Sie das wollen. Es gibt in Deutschland keinen Zwang, sich lebensverlängernd (oder anders) behandeln zu lassen. Patientenverfügung ist in diesem Zusammenhang das Stichwort.
zum Beitrag28.03.2026 , 14:30 Uhr
Ist doch nur fair, wenn das abgeschaftt wird. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern ist nicht sozial, sondern das Gegenteil davon. Nur weil jemand geheiratet wurde und in aller Regel ohnehin schon ein wesentlich besser abgesichertes und komfortableres Leben führt als sozialversicherungspflichtig arbeitende ledige Menschen, und erst recht als sozialversicherungspflichtig arbeitende alleinerziehende und/oder pflegende Menschen, darf dieser Jemand u. a. die eben genannten Gruppen finanziell ausnutzen und sich über deren sauer erarbeitete Krankenkassenbeiträge mit versorgen lassen??
Heiraten ist keine Leistung. Somit gehören eigentlich SÄMTLICHE finanziellen Vorteile für Ehepartner abgeschafft, soweit diese Vorteile dazu führen, dass weniger in irgendwelche Kassen (Krankenkassen, Finanzamt, etc) einbezahlt werden muss als bei nicht verheirateten Paaren. Die Ehe ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Eheleuten, sowie eine geistliche Institution. Sie sollte also nicht dazu führen, dass die Eheleute finanzielle Wohltaten zu Lasten der Allgemeinheit abgreifen können.
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