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22.06.2017 , 19:50 Uhr
Richtig schwer wird das Leben hingegen für die Betreiber der Prostitutionsgewerbe, denn sie müssen zum Beispiel überprüfen, ob die selbständig bei ihnen arbeitenden Prostituierten eine gültige Anmeldebescheinigung haben und regelmäßig zur gesundheitlichen Beratung gehen. Sie müssen jetzt auch regelmäßig (zeitnah) Buch führen, wer an welchen Tagen gearbeitet hat usw. (das Finanzamt lässt grüßen).
Auch, daß die Anmeldedaten automatisch ans Finanzamt übertragen werden, ist sinnvoll. Es gibt Prostituierte die am Tag 500 bis 1000 Euro verdienen (und nicht etwa in Nobel-Bordellen, sondern in ganz normalen FKK-Clubs) und keinen Cent an Steuern zahlen.
Für übertrieben halte ich hingegen, dass auch Frauen die im Bereich der erotischen Massage (mit Happy Ende) arbeiten zukünftig als Prostituierte eingestuft werden, obwohl sie theoretisch sogar noch Jungfrau sein könnten. Einfach miserabel geregelt ist der Schutz des ungeborenen Lebens. Auch eine hochschwangere Prostituierte erhält die Anmeldebescheinigung.
Das größte Problem aber ist, dass die öffentlichen Verwaltungen zur Zeit überhaupt nicht in der Lage sind das Gesetz umsetzen. Es fehlen weiterhin Vorgaben aus dem zuständigen Bundesministerium und die entsprechenden Länderverordnungen (Ausnahme: NRW). Und es fehlt an Personal in den Ordnungsämtern, die voraussichtlich zuständig sein werden. Und es fehlt vor allen Dingen an Dolmetscher. Die Prostituierten haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass sowohl das Informationsgespräch (Ordnungsamt) als auch die gesundheitliche Beratung (Gesundheitsämter) in einer ihnen verständlichen Sprache stattfindet.
Es ist alles sehr komplex und es wird noch Jahre dauern, bis ALLE (Behörden, Betreiber, Prostituierte, Freier) wieder ihren Platz gefunden haben, aber danach ist vielleicht das älteste Gewerbe der Welt in der Tat transparenter und weniger kriminell organisiert, als dies nach Ansicht unserer Parlamentarier heute offensichtlich der Fall ist.
zum Beitrag22.06.2017 , 19:49 Uhr
Es gibt sicherlich kein Gesetz, das allen Beteiligten gerecht wird und es gibt am Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sicherlich auch einiges auszusetzen. Aber es kann nicht oft genug gesagt werden, dass es kein Gesetz zur Gängelung der Prostituierten ist, wie oft behauptet wird. Sie erhalten wesentlich mehr Rechte, was die Arbeitsbedingungen angeht und einen rechtlich in der Bundesrepublik einmaligen Sonderstatus. Jeder Selbständige muss ein Gewerbe anmelden. Die Prostituierten müssen es zukünftig nicht mehr. In allen möglichen Ausweisen und Pässen muss jeder Bürger seinen echten Namen angeben.Prostituierte dürfen in der Anmeldebescheinigung einen Alias verwenden. Sie erhalten Einsichtrechte in die Betriebs- und Veranstaltungskonzepte und wissen somit zukünftig, auf was sie sich einlassen. Sie haben das Recht auf einen schriftlichen Vertrag mit den Betreibern und sie unterliegen keiner Kleiderordnung und keinen Preisvorgaben mehr – was heute alltäglich ist.
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