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21.01.2018 , 13:35 Uhr
Ist das Satire, besonders die Forderung nach "variablerer" Rechtsprechung? 8-o
zum Beitrag05.01.2018 , 14:29 Uhr
Der rein quantitative Vergleich von Straftaten/Anschlägen welcher Art auch immer ist völlig nutzlos, wenn dabei nicht der qualitative Unterschied zwischen einem islamistischen Anschlag mit - willkürlichen - Toten und Verletzten einerseits und einer Schmiererei auf einem Gebäude andererseits herausgestellt wird.
zum Beitrag18.12.2017 , 01:32 Uhr
Ich bin wirklich sprachlos, dass die "fulminante" These eines Andreas Cassee von taz-Autor Rudolph Walter unhinterfragt und widerspruchslos übernommen werden, während ansonsten nicht an wertenden, deutlich missbilligenden Meinungsäußerungen gespart wird: "daueralarmierte Konservative", "selbsterzeugte Panikstimmung", "gefühlter Notstand", "Niveau des zweijährigen, provinziell bis reaktionär intonierten Streits unter deutschen Politikern" als Gegenstück zu "wissenschaftlich begründete[n] Perspektiven und Konzepte[n] für eine rational (sic!) fundierte Migrationspolitik" usw. usf. Da weiß man gar nicht, ob man lachen oder weinen soll und wo man mit Kritik ansetzen kann.
Deshalb nur zwei Fragen an den taz-Autor bzw. direkt an Andreas Cassee, ohne deren realistische Beantwortung jede weitere inhaltliche Auseinandersetzung Zeitverschwendung wäre:
1. Wo endet das Recht auf globale Bewegungsfreiheit? Am Gartenzaun, an der Haus-/Wohnungstür oder erst hinter der Toilettentür? Worin unterscheidet sich eine Grundstücksgrenze o.ä. von einer Staatsgrenze?
2. Impliziert das universelle Menschenrecht auf globale Bewegungsfreiheit eines "fremden Menschen" (sorry für diese mit dem universellen Menschenrecht unvereinbare Diskriminierung) beispielsweise in einen Sozialstaat hinein auch ein universelles Menschenrecht auf den Bezug von Sozialleistungen in ebendiesem Sozialstaat?
Was mir sonst noch dazu einfiele: Ich mach mir die Welt, widde-widde-wie sie mir gefällt.
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