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22.08.2023 , 11:52 Uhr
Ich hatte einmal "Feministinnen" und vielleicht auch "Feministen" gegenüber geäußert, daß mir Feminismus zu sehr "erzieherisch" vorkomme (Genau so) Und mir deshalb grundsätzlich spiessig.
Das wies man weit von sich.
Und hier wird der Artikel mit dem Hashtag #Erziehung geführt.
Der Artikel ist peinlich
zum Beitrag18.12.2022 , 05:54 Uhr
Familiengerichte sind sogar für den Gewaltschutz von Frauen zuständig und das Gewaltschutzgesetz ist sogar in die Familienrechtsprechung implementiert. (Abschnitt 7 - Verfahren in Gewaltschutzsachen (§§ 210 - 216a))
Formloser Antrag beim FG auf einstweilige Anordnung bstimmter Maßnahmen, eidesstattliche Erklärung über den Hergang hinzu und der Gerichtsbote liefert in der Regel noch am selben Tag.
Mir ist allerdings bekannt, daß einige Gruppierungen ganz andere Vorstellungen von Gewaltschutz im Zusammenhang mit Umgangsrecht und Sorgerecht haben. Am liebsten einen "pauschalen Umgangsausschluß" . Das kann allerdings nichts werden. Denn unsere Rechtsprechung sieht bei solch hohen Rechtsgütern eine "Verhältnismäßigkeit" der Maßnahmen vor. Pauschalausschlüsse wird es niemals geben. Im übrigen bin ich der Meinung,daß eine solche Regelung -wäre sie denn realistisch- die ohnehin schon sehr eskalative Familienrechtsprechung auf eine ganz neue Stufe heben würde. Es mag zunächst so aussehen, als wäre das ein exklusiver Schutz für Frauen. Gewaltschutzmaßnahmen kann ohne weiteres aber auch ein Mann beantragen. Sehr einfach sogar. Wie vorhin geschildert.
zum Beitrag18.12.2022 , 02:26 Uhr
Der war gut....
zum Beitrag18.12.2022 , 02:05 Uhr
Ich habe mal kurz reingelesen. Schön, daß hier gleich am Anfang das Grundgesetz thematisiert wird.
Zwar ist hier der Artikel 6 Abs.4 etwas deplaziert, da sich dieser ausschließlich auf das MuschG bezieht. Zu erfüllen in Schwangerschaft und Stillzeit.
Den anderen Artikeln steht ein anderes wichtiges Grundrecht gegenüber : Art. 6 Abs. 2 Unter dessen Schutz hat das BverfG das Umgangsrecht gestellt.
Es stehen sich also zwei hohe Rechtsgüter gegenüber. Eingriffe in diese Rechte müssen Verhältnismäßig sein.
Mir ist bekannt, daß es Leute gibt, die sich erhoffen, daß Partnerschaftsgewalt regelmäßig zu einem pauschalen Umgangsausschluß führen sollte.
Das wird nichts werden. Eben aufgrund des Verfassungsrangs auch des Umgangsrechts wäre das nicht verhältnismäßig.
Man wird sich also auf andere Mittel zum Gewaltschutz stützen müssen. Da wären zum Beispiel die Mittel des Gewaltschutzgesetzes.
zum Beitrag01.12.2021 , 12:24 Uhr
Der Hinweis des Richters : vollkommen nachvollziehbar. Wenn ein solcher Hinweis etwas flapsig wirkt, dann sicher deshalb, weil er nicht mitten in einer Verhandlung erklären kann, nach welchen Rechtsgrundlagen ein deutsches Gericht entscheidet, ja entscheiden muss. Wenn man sich auch einmal ansieht, welche Massnahmen das deutsche Gewaltschutzgesetz vorsieht und mit dem kleinen Absatz in der Istanbulkonvention vergleicht, dann ist eins nicht zu übersehen : Das Gewaltschutzgesetz ist wesentlich konkreter Hier dürfte es der Fehler der Mutter gewesen sein, im Gericht mit der IK herumzuwedeln statt Massnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen. Das ist auch bei einem Familiengericht möglich und explizit im FamFG ab 210 FamFG - Gewaltschutzsachen- verankert. Antrag stellen muss man allerdings. In der Istanbulkonvention findet sich hierzu nichts konkretes.
zum Beitrag14.02.2020 , 08:28 Uhr
Das ist einfach ein für Außenstehende schlecht erkennbarer "rhetorischer Trick"
PAS als Syndrom steht in der Tat in Zweifel. PA als "Parental Alienation" allerdings nicht.
Man verwende Eltern-Kind-Entfremdung und das Thema ist erledigt. So ähnlich äußerte sich doch Herr Rudolph im Talk.
zum Beitrag13.02.2020 , 22:20 Uhr
Aufklärung ?
Eher Verschwörungstheorie. Und wer Frau Möller aus Facebook-Kommentaren kennt, weiß daß ihre Spekulationen noch viel surrealer werden können. Hier eher moderat
zum Beitrag13.02.2020 , 22:14 Uhr
Das
"Wechselmodell als Regelfall"
will erst einmal richtig verstanden werden. Wer es als "Pauschalmodell" für alle versteht, ist davon etwas weiter entfernt. Im Talk zum Film hat Herr Rudolph einen Aspekt betont. Wer da genauer hinhört, versteht vielleicht etwas besser, was am "Regelfall" so attraktiv sein könnte.
zum Beitrag12.02.2020 , 19:20 Uhr
Danke für die fundierte Info. Ja, sich von einem Juristen beraten zu lassen bevor man Unfug raushaut, kann wirklich ratsam sein.
zum Beitrag12.02.2020 , 18:02 Uhr
SoSo
"Der Film passt also gut zur populistischen Strategie, weil er Ängste schürt und Feindbilder pusht"
Das Pflegen von Feindbildern scheint Frau Möller völlig fern zu liegen. Wenn es Jürgen Rudolph war, der hier beratend zum Film tätig war, wärs doch mal interessant zu hören, was er dazu sagt, wenn er hier als "Väterrechtler" hingestellt wird.
Mysogyne Gruppen, Väterrechtler, Jugendämter, die von Lobby-Verbänden weitergebildet werden ?
Ist DAS die Realiät, die bei den MIAs das Bild familienrechtlicher Auseinandersetzungen rund um Umgangsfragen prägt ? Da sollte man sich doch direkt mal informieren, welche Themen da sonst noch eine Rolle spielen. Website gibts ja.
zum Beitrag10.11.2019 , 20:48 Uhr
Wer soll sich denn vor sowas "fürchten" Einem Journalismus, bei dem nur Frauen zu Wort kommen ? Na, liebe Taz. Macht mal vor und schafft bitte, bitte bitte..... Eine 100%-tige Frauenqute in euren Redaktionen.....
zum Beitrag10.11.2019 , 19:22 Uhr
Um konkret zu werden : Zwischen der einen Sorte Väter und der anderen Sorte einen Zusammenhang sehen zu wollen, funktioniert nur dann, wenn man sie alle in einen Topf schmeisst und zum Feindbild erklärt. DA macht unsere Rechtsprechung selbstverständlich nicht mit und führt vor, wie das mit dem Differenzieren geht.... Wer sowas beklagt, wird sich sicherlich noch belagen, bis der Sargdeckel zugenagelt wird....
zum Beitrag10.11.2019 , 18:19 Uhr
Der vielzitierte Spruch des BVerfG von 2008 bezieht sich auf einen Fall von anhaltender Totalverweigerung eines Vaters Kontakt zu seinem Kind zu pflegen (1 BvR 1620/04) Ein sehr weises Urteil, das darauf abstellt, daß es nicht im Sinne des Kindes wäre, anhaltender Ablehnung durch seinen Vater ausgesetzt zu sein. Daraus wollen sie Schlüsse derart ziehen, daß auch Elternteilen "Rechte" zu verweigern sind, die ihre Kinder betreuen wollen ? Was soll das denn ? Nach einem solchen Prinzip funktioniert unser gesamtes Rechtssystem nicht. Was haben Väter, die ihr Kind betreuen wollen, mit solchen zu schaffen, die das nicht wollen ?
zum Beitrag09.11.2019 , 22:21 Uhr
Laut Herrn Hammer wandten sich viele der betroffenen Frauen selbst ans JA. Da frage ich micht : Gab es keine anderen familiären Ressourcen ? Wo war der Vater ? Wenn sich unser Gesetzgeber endlich mal durchringen könnte, nach Trennung BEIDE Elternteile als Ressource zu erhalten, statt diese in einen "Betreuenden" und einen "Zahlenden" einzuteilen, hätte das sicherlich einen postiven Einfluss in einigen der beschriebenen Fälle. Weiterhin : Wie wärs mit Ombudsstellen/Ombudsleuten für Kinder und Kinderrechte, statt dem Jugendamt ? Einige unserer europäischen Nachbarn haben solche Anlaufststellen schon eingerichtet. Wegen der erwähnten Problematik sicher ein niedrigschwelligeres Angebot als unsere JA
zum Beitrag14.03.2019 , 19:21 Uhr
Ich versuche das mal etwas holzschnittartig : Es ist garnicht so, daß nur ein Elternteil Unterhalt am Kind leistet. War es nie. Aber früher wars einfacher gestrickt : Mama leistete 100% des sogenannten Naturalunterhalts und Papa 100% des Barunterhalts (Die zwei Wochenenden an denen er seine Kinder sah, sind in die Düsseldorfer Tabelle angeblich eingepreist) . Heutzutage kann es anders aussehen : Papa übernimmt die Mitbetreuung seiner Kinder zu 40% (Und leistet damit etwa 40% des Naturalunterhalts an seinen Kindern). Nach heutigem Unterhaltsrecht muß er dennoch 100% Barunterhalt an die Mutter zahlen. Ist das verständlich ?
zum Beitrag