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16.01.2026 , 15:06 Uhr
Nun, es ist vor allem populistischer Unfug, da das Arbeitszeitgesetz nur die Umsetzung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie ist, an der Herr Merz gar nichts ändert. Und selbst wenn er das Gesetz abschaffte, so gälte die Richtlinie mittlerweile direkt und wäre von den Gerichten anzuwenden. Die deutsche Gerichtsbarkeit und sogar staatliche Arbeitgeber haben aber generell ihre Probleme, die Richtlinie einzuhalten (Arbeitszeiterfassung-Lehrer-Schleswig Holstein) Zur Erbschaftssteuer kann man nur sagen, das die deutschen Regeln und Freibeträge obszön sind. Beispiel Dänemark: Die Ehefrau erbt vorläufig alles, die Erbschaft wird nicht aufgeteilt. Wenn nach deren Tod aufgeteilt wird (der Ehegatte zahlt keine Steuern) bekommen die Familienangehörigen für die gesamte Erbschaft einen Freibetrag in Höhe von 52.600 €. Dann fallen 15 % an, bei Nichtverwandten zusätzlich extra 20%. Dänemark ist noch nicht untergegangen.
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