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22.04.2018 , 09:08 Uhr
Noch einmal zum Erbbaurec ht: Bevor man solche Lösungen vorschlägt, sollte man sich informieren. Der Erbbauzins wird in der Regel in Abhängigkeit vom Bodenrichtwert ermittelt. Welche Belastung damit verbunden ist, kann aktuell in Lübeck (grösster kommunaler Erbbaurechtsgeber!) beobachtet werden: Schwindelerregende Höhe, die in der Tat dieses Instrument untauglich machen. Einzelheiten auch auf den Seiten http://www.ini-erbbau-hl.de.
zum Beitrag31.03.2017 , 13:55 Uhr
Öffentlicher Besitz von Grund (und Haus) ist keine Absicherung gegen Preistreiberei und Spekulation! Anschauungsunterricht gibt es in Lübeck als größtem Erbbaurechtsgeber (Besitzer der Grundstücke): Die Erneuerung der demnächst auslaufenden Pachtverträge wird teuer. Grosse Grundstücke und hohe Bodenrichtwerte treiben die Pachtzinsen nach oben, da die Stadt einen Zinssatz verlangt, der weit über Kapitalmarkt- bzw. Liegenschaftszins liegt (Die taz-Nord berichtete in einem schlecht recherchierten Artikel darüber). Dringend geboten ist eine Obergrenze, die die Siedler nicht an die (Kaufkraft-) Armutsgrenze bringt oder darüber hinaus. Auch eine Kommune kann also ohne Rücksicht auf soziale Belange rein marktorientiert agieren.
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