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31.01.2017 , 23:55 Uhr
Es geht tatsächlich nicht nur um die Honorarlehrkräfte, sondern um alle freien Mitarbeiter des Goethe-Institus. Es sind, wie es aussieht, alle Abteilungen und Bereiche betroffen, die auf regelmäßiger Basis freie Mitarbeiter anstellen und diese bislang auf Basis von Werkverträgen beschäftigt haben. Es spielt momentan auch keine Rolle, ob diese sogenannten festen freien Mitarbeiter noch andere Anftraggeber haben oder nicht. Alle stehen vor der Tür.
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