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31.01.2017 , 19:45 Uhr
Das Urteil zeigt vor allem eines: dass wir immer noch in einem Rechtstaat leben und Gerichte es zum Glück nicht nötig haben, an einzeln zu betrachtenden Fällen öffentlichkeitswirksame Exempel zu statuieren. Nachdem die Mordanklage zusammengebrochen und die bedingt vorsätzliche Tötung des Fußgängers nicht zu beweisen war, wurde hier ein m.E. gerechtes Urteil gefällt. Ohne einen für eine Verdeckungstat belastbaren Zeugen hat sich damit wohl auch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof erledigt.
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