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10.01.2017 , 03:26 Uhr
Nicht ganz genau. Alle 15 Sowjetrepubliken hatten Artikel 209 "Tunejadstwo" (Müßiggang) in ihren Strafgesetzbücher: bis 2 Jahre *Zwangs*arbeit im GULag (der frei machte). ;-)
срок до двух лет или исправительными работами на срок от шести месяцев до одного года.
zum Beitrag10.01.2017 , 03:00 Uhr
> Sie fragen ernsthaft?
Ich wollte nur genauer feststellen. Hunger, usw. Danke. Dann handelt es sich wieder um den voorkommunistischen Sozialismus.
Been there, done that, gotten a T-shirt and worn it to rags.
(Werden die selbst-erfüllende Freiwilliger so viel Nahrung, Behausung, Wärme und Gesundheitsdienstleistunge versorgen? Wann?
> der zu niedrige Hartz-4-Satz, der zusätzlich gekürzt werden kann, ...
...Der idealerweise die Steuerbelastung der Lohnarbeitnehmer entlasten und ihnen damit mehr Freizeit geben soll, ja?
> Rechtlich [...] das BGE eine Idee, die > Wirtschaftlich [...] nicht funktionieren wird. -- Also, kein machbare rechtliche oder wirtschaftliche Losung bisher. Klar. Die ferne strahlende Zukunft. Kommunismus. (Been there, done that, usw.)
> dafür gibt es bessere Wege.
Zum Beispiel, bitte? Danke.
zum Beitrag09.01.2017 , 08:34 Uhr
Ist diese Post-Arbeit-Welt bereits gekommen? Bietet sie bereits die Freiheit an?
Oder ist das wieder die Angelegenheit der fernen Zukunft, das "helle Ziel" (wieder der gute alte leninistische Kommunismus mit seinem "Füllhorn aller Güter und Dienstleistungen", wenn "Roboter alle Arbeit machen werden)?
Auch genau was oder wer zwingt man im Lohnverhältnis zu arbeiten? Und genau wie soll man diesen Zwang zur Lohnarbeit "abschaffen"? Genau wie rechtlich und, vor allem, wirtschaftlich?
Und was soll man mit denen (Millionen) "Emanzipierten" tun, die KEINE eigene self-fulfilling gesellschaftlich nützlichen "Projekten" beginnen willen werden?
zum Beitrag