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23.12.2016 , 12:52 Uhr
Leider zeugt Ihr Artikel einmal mehr von völliger Sachunkunde.
Der Gefährder ist eine Begriff aus dem Gefahrenabwehrrecht, dem speziellen Verwaltungsrecht. Schuld oder Unschuld spielen hier keine Rolle!
Schuld oder Unschuld, Beschuldigter oder Verdächtigter sowie der Grundsatz der Unschuldsvermutung stammen aus dem Strafrecht.
Die unzulässige Vermischung beider völliger unterschiedlicher Rechtsgebiete führt dann zu solchem bloßen Populismus wie in Ihrem Artikel.
Sie können sich gerne bei Google oder Wikipedia sachkundig machen oder sich juristische Beratung heranziehen, um einen Factencheck durchzuführen.
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