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03.12.2016 , 09:19 Uhr
Danke für den Bericht! Allerdings scheint mir — zumindest soweit ich informiert bin — die aktuelle Situation in Deutschland (und damit die zu erwartenden Änderungen) im letzten Absatz etwas verzerrt dargestellt: Bislang unterliegen nur solche "Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die dem Bund untergeordnet sind", den Maßgaben der BITV (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreies_Internet#Deutschland). In der Praxis führt dies aktuell zu regional völlig unterschiedlichen bis keinen Regelungen und es existiert bspw. seitens der Kommunen bisher keine Pflicht zur Barrierefreiheit im Netz. Die Ausweitung auf "Verwaltung, Gerichte, Finanzämter, Bibliotheken, Universitäten und Institutionen des Gesundheitswesens" stellt insofern durchaus eine signifikante Änderung dar, die diese Sektoren in den nächsten Jahren unter erheblichen Druck stellen wird (so sie denn kommt wie beschlossen).
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