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14.09.2016 , 19:17 Uhr
Es ist leider so, dass griechische Strafverfahren mit deutschen Strafverfahren nichts zu tun haben. Die griechische Justiz neigt erstinstanzlich zu Eilverfahren, während sich die zweite Instanz Zeit lässt. Urteile innerhalb einer Woche nach der Verhaftung sind keine merkwürdige Ausnahme. Auch das vom Autor geschilderte vorgehen der Vernehmung mittels "google-translate" ist glaubhaft.
In der Sache ist das Urteil natürlich unhaltbar und wird in der höheren Instanz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit massiv in der Strafhöhe abgesenkt.
Und bei der ganzen Skandalität der Gerichtsbarkeit ahben wir noch überhaupt nicht über Haftbedingungen gesprochen...
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